Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Änderung der Satzung der Bundesärztekammer in den §§ 4, 5, 8 und 10

BESCHLUSSANTRAG IV - 3

Von: Dr. Feldmann, Herr Zimmer

als Delegierte der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

"In § 5, Abs. 3 der Satzung der Bundesärztekammer wird Satz 4 gestrichen.

Dafür wird folgender Satz eingefügt:

'Ist der Präsident einer Landesärztekammer nach Abs. 2 zum Präsidenten oder Vizepräsidenten der Bundesärztekammer gewählt, so vertritt der Vizepräsident der Landesärztekammer die Stimme der Landesärztekammer im Vorstand'. "

Begründung:

Präsident und Vizepräsident werden vom Deutschen Ärztetag, wie auch weitere Vorstandsmitglieder, durch geheime, schriftliche Wahl auf Vorschlag aus den Reihen der Delegierten gewählt.

Im förderalen Aufbau der BÄK sind die Landesärztekammern im Vorstand durch die Stimme des Präsidenten oder Vizepräsidenten vertreten.

Durch die beantragte Änderung wird die in der Satzung beabsichtigte gleichgewichtete Vertretung der Interessen der einzelnen LÄK's gesichert.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2001, Bundesärztekammer.