Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 38

Von: Dr. Zollner

als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Umstellung der Amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) von einem staatlich verordneten Gebührensystem auf ein Vergütungssystem in Form einer "Vorschlagslösung" wird abgelehnt.

Dies gilt auch hinsichtlich einer Ablösung von Teilen der Amtlichen Gebührenordnung als Rechtsverordnung durch eine "Vorschlagslösung".

Begründung:

Bei der "Vorschlagslösung" erarbeiteten Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsam Vorschläge für die inhaltliche Umgestaltung der Amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) und leiten diese an das Bundesministerium für Gesundheit mit der Bitte um Übernahme in eine Verordnungsnovelle weiter, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

· Die Meinungsverschiedenheiten zwischen denkbaren Partnern einer "Vorschlagslösung" sind nicht zu überbrücken

· Die Hoffnung, im Rahmen einer "Vorschlagslösung" endlich mindestens der allgemeinen Preisentwicklung zu folgen und damit steigende Gebühren zu erhalten, ist unbegründet.

· Der Bundesärztekammer (als Arbeitsgemeinschaft) fehlt das Mandat, für alle Ärzte verbindliche Verträge abzuschließen.

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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