Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG V - 40

Von: Dr. Ikonomidis

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die BÄK lässt den Modus der bisherigen Verabschiedung der GOÄ durch einen unabhängigen Verfassungsrechtler prüfen.

Begründung:

Mit etwa 90 % der gesamten Privat-Krankenversicherten stellen die Bediensteten des Staates den größten Anteil dar. Sie sind über die Beihilfe versichert.

Es ist nicht rechtlich vertretbar, dass der größte Privatkrankenversicherer der GOÄ auch seine Einkaufspreise bestimmt.

Durch eine verfassungsmäßige Gutachterstellung soll endlich Klarheit darüber erzielt werden, ob § 11 der BÄO und die daraus abgeleitete Art der Verabschiedung durch das BM für Gesundheit vor obigem Hintergrund zulässig ist

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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