TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

1. Tag: Dienstag, 28. Mai 2002 Nur Nachmittagssitzung

Dr. Lipp, Sachsen:

Meine Damen und Herren! Ich spreche zu dem durch die DRGs entstehenden Versorgungsnotstand bei der ambulanten und der rehabilitativen Behandlung. Dazu wird von der Landesärztekammer Sachsen ein Antrag eingebracht. Heute Vormittag ist sehr viel von der Problematik im Gesundheitswesen der neuen Länder die Rede gewesen. Die Problematik wird durch die zurückgehende Verweildauer im Krankenhaus verschärft. Dadurch erfolgt eine Leistungsverlagerung. Hinzu kommt der Ärztemangel. Schon jetzt gibt es in einigen KV-Bereichen Gegenden, in denen ein KV-Bereitschaftsdienst nicht mehr gewährleistet war. Nur durch Verwaltungstricks der KVen war es möglich, in der Nacht und an Wochenenden einen Bereitschaftsdienst zu installieren.

Die Situation wird sich in Zukunft verschärfen. Deshalb bitten wir um Unterstützung unserer Forderung, die DRGs erst dann zu realisieren, wenn die erforderlichen Mittel dem ambulanten Sektor zur Verfügung gestellt werden und darauf sistiert wird, dass diese Mittel nicht zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor hin und her geschoben werden. Das soll quasi im Rahmen der Selbstverwaltung geregelt werden.

Das ist keine Lösung, meine Damen und Herren. Nicht nur in der Gastronomie zählt: Wer bestellt, muss auch zahlen. Wenn die Bundesregierung diese DRGs haben will, muss sie auch das Geld dafür herausrücken. Ich sage Ihnen: Es wird eine Katastrophe, wenn die DRGs Realität werden! Dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um 20 oder 25 Prozent Leistungsverlagerungen handelt. Wir leben bereits jetzt an der Grenze. Wenn die DRGs noch hinzukommen, kollabiert das System. Dann gibt es nicht nur die blutige Entlassung, sondern auch eine blutige Rationierung. Wenn sich die Bundesärztekammer nicht dahin gehend einigt, dass das Geld in den ambulanten Sektor fließen muss, unabhängig davon, was mit den Krankenhausgeldern passiert, werden die KBV und die KVen gezwungen werden, eine Blockadehaltung gegenüber den kranken Menschen einzunehmen, weil wir bestimmte Patienten einfach nicht mehr versorgen können - nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil wir die Mittel dafür nicht mehr haben. Das ist unmenschlich.

Deswegen ist es eine absolute Forderung, Herr Hoppe: Die DRGs müssen kombiniert werden mit dem entsprechenden Fluss der Gelder in den ambulanten Sektor.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Lipp. - Jetzt bitte Herr Ikonomidis aus Bayern.

© 2002, Bundesärztekammer.