Dr. Emminger, Bayern:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Referenten
des heutigen Tages, Herrn Kolkmann und Herrn Encke, sind in hohem
Maße Respekt und Anerkennung für ihre Beiträge auszusprechen,
weil sie einen sehr großen Teil unseres Handelns dargestellt
haben. Ich bedauere allerdings, dass ein kleiner Nebenaspekt nicht
erwähnt wurde, der mir aus meiner klinischen Erfahrung heraus
- ich denke, das gilt auch für viele von Ihnen, die in der
Praxis tätig sind - wichtig sein kann.
Leitlinien und Standards helfen uns, zusammen mit den Patienten
die richtige Entscheidung zu treffen. Heute wurde allerdings nicht
darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage von Leitlinien und Standards
und all dessen, was Herr Kolkmann gerade aufgeführt hat, eine
ärztliche Entscheidung, etwas zu unterlassen, eine der schwierigsten
ärztlichen Entscheidungen sein kann. Wenn sich der Ärztetag
dieses Themas annimmt, sollte er hier und heute dies deutlich äußern.
Ich will nicht unbedingt auf das Thema Sterbehilfe zu sprechen kommen.
Wir dürfen diese entsprechenden Aufgaben nicht anderen überlassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Antrag auf Drucksache II-1
d zuzustimmen, der auf eine kleine Änderung des Vorstandsantrags
hinausläuft. Er lautet:
Patient/Patientin und Arzt/Ärztin müssen
auch in ihrer Entscheidung frei bleiben, Maßnahmen in Therapie
und Diagnostik unterlassen zu können.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Das ist allerdings auch in anderen Rechtskreisen
bereits geregelt. Aber es ist gut, wenn wir es den Beteiligten noch
einmal bewusst machen. - Der nächste Redner ist Herr Dr. Deeg
aus Baden-Württemberg.
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