PD Dr. John-Mikolajewski, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich
bitte Sie zunächst, dem Antrag 20 von Frau Dr. Machnik zuzustimmen.
Das stünde dem zweiten Deutschen Ärztetag in Rostock ganz
gut an. Der erste Deutsche Ärztetag, der 1904 in Rostock stattgefunden
hat, war, so meine ich, ohne Ärztinnen. Ich habe in der Broschüre
des Marburger Bundes gelesen, dass erst ab 1908 Frauen in Deutschland
Zugang zur Universität hatten.
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Beruf bedeutet nicht nur
die Einlösung eines Verfassungsgebots, sondern bedeutet für
die gesamte Gesellschaft eine qualitative Bereicherung. Das bedeutet
für die Medizin unter anderem auch die Einbringung einer neuen
wissenschaftlich und evidenzbasierten - im Ausland bereits erfolgt
- geschlechterspezifischen Betrachtungsweise der Erkrankungen, die
auch für Männer einen Gewinn bringt. Ich will Ihnen dafür
ein winziges Beispiel aus der aktuellen amerikanischen Literatur
vortragen. Auch Männer erkranken an Osteoporose. Nur: Da die
diagnostischen Beurteilungskriterien an Frauen mit naturgemäß
geringerer Knochenmasse gewonnen sind, ergibt sich für Männer
eine erhebliche Diagnoseverzögerung. Damit sind Frakturen häufiger.
Die medizinische Wissenschaft gewinnt durch Gender-spezifische Analysen
an Objektivität. Das ist sicherlich ein Vorteil für die
Universitäten. Diese Objektivität ist eine wichtige Voraussetzung
für eine effektive evidenzbasierte Medizin.
Wie können wir erreichen, dass mehr Frauen die Möglichkeit
erhalten, so für die Gesellschaft zu wirken? Die Umsetzung
von karrierefördernden Gleichstellungsmaßnahmen für
Ärztinnen hat Erfolg, wie wir gehört haben, wenn sie nicht
nur bottom up, sondern auch ganz wesentlich top down vorgenommen
wird, wie von Frau Professor Henne-Bruns in ihrer Abteilung bereits
praktiziert.
Solche Programme sollten aber, damit sie effektiv werden können,
nicht nur auf freiwilliger Basis erfolgen, sondern vom Gesetzgeber
initiiert werden. Ich habe dazu einen Antrag gestellt und bitte
Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau John-Mikolajewski. - Frau Schulenberg aus
Baden-Württemberg möchte einen Geschäftsordnungsantrag
stellen. Bitte schön.
Dr. Schulenberg, Baden-Württemberg:
Ich beantrage die Begrenzung der Redezeit auf vier Minuten, weil
ich Sorge habe, dass wir anderenfalls nicht alle interessanten Themen
zu hören bekommen.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Schulenberg. - Wer möchte gegen diesen
Antrag sprechen? - Formal. Wer möchte für die Redezeitbegrenzung
stimmen? - Wer ist dagegen? - Einige. Wer enthält sich? - Einzelne.
Damit ist die Redezeitbegrenzung auf vier Minuten beschlossen.
Die nächste Rednerin ist Frau Künanz aus Nordrhein.
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