Prof. Dr. Kunze, Bayern:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche
zum Thema Kindererziehungszeiten als Anrechnungszeiten bei den ärztlichen
Versorgungswerken. Es geht konkret um die Anträge 9 und 27.
Ich bitte Frau Kollegin Schlang sehr herzlich, ihren Antrag 9 zurückzuziehen.
Wenn sie das nicht tut, muss er mit großer Mehrheit abgelehnt
werden, und zwar aus folgenden Gründen.
Der Antrag ist schon von der formalen Seite her nicht in Ordnung.
Der Ansprechpartner sind dort die Landesärztekammern. Das geht
aber am Thema vorbei. Nicht alle ärztlichen Versorgungswerke
sind bei den Landesärztekammern angesiedelt. Es handelt sich
zum Teil um eigene Institutionen. Hier ist also noch nicht einmal
der Ansprechpartner richtig benannt.
Der Antrag enthält eine höchst brisante Aussage. Ich
bitte Sie, den Antrag 9 zugunsten des Antrags 27 abzulehnen. Der
Antrag 27 muss unbedingt befürwortet werden. Ich möchte
ganz kurz die Brisanz dieses Antrags herausarbeiten. Frau Dr. Koßmann
wird nachher diesen Antrag etwas näher erläutern. Er ist
von Kolleginnen und Kollegen gestellt worden, die aktiv in den Versorgungswerken
und in der ABV Verantwortung tragen.
Wir müssen uns des Unterschieds zwischen Zuschüssen des
Bundes aus Haushaltsmitteln und Beiträgen des Bundes aus Steuermitteln
bewusst sein. Das ist ein ganz großer Unterschied. Das wird
immer wieder verwechselt.
(Vereinzelt Beifall)
Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln sind für die
ärztlichen Versorgungswerke gefährlich. Hier muss man
ganz, ganz vorsichtig sein, und zwar aus folgendem ganz einfachen
Grund: Es darf die Magna Charta der ärztlichen Versorgungswerke,
nämlich Art. 6 Abs. 6 Satz 1 des SGB VI nicht gefährdet
werden. Es darf beim Staat nicht die Begehrlichkeit geweckt werden,
die ärztlichen Versorgungswerke zu vereinnahmen.
(Beifall)
Etwas ganz anderes ist es bei Beiträgen des Bundes aus Steuermitteln.
Das kennen wir schon lange, beispielsweise die Beiträge des
Bundes für Wehrdienstleistende. Diese nehmen wir ja schon in
Empfang. Daran sind wir schon gewöhnt.
Wir müssen fordern, dass wir nicht schlechter gestellt werden
als die Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es kann
nicht sein, dass die Ärztin, die ihr Kind erzieht und diese
Erziehungszeit absolviert, schlechter gestellt wird als ihre Sprechstundenhilfe
in der Praxis oder die Krankenschwester im Krankenhaus. Das kann
nicht sein.
(Beifall)
Jeder von uns, der tankt, zahlt damit auch etwas für die gesetzliche
Rentenversicherung. Es kann keine Einbahnstraße sein. Hier
müssen wir eine klare Aussage treffen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kunze. - Bevor die nächste Rednerin
das Wort erhält, darf ich Frau Professor Henne-Bruns verabschieden,
die in Hamburg einen weiteren Termin hat. Wir bedanken uns sehr
herzlich dafür, dass Sie heute Morgen nach Rostock gekommen
sind.
(Beifall)
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre weitere Arbeit
in Ulm. Nochmals herzlichen Dank. Sie haben der Sache einen sehr
großen Dienst erwiesen.
(Beifall)
Als nächste Rednerin bitte die Vizepräsidentin der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Frau Dr. Wahl.
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