Dr. Auerswald, Vizepräsidentin:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als "Ziehkind"
von Frau Retzlaff, ehemals Schleswig-Holstein und dann in Bremen
weiterhin berufspolitisch tätig, finde ich es toll, dass dieser
Tagesordnungspunkt auf dem Programm eines Deutschen Ärztetages
steht. Ich denke, man muss auch zukünftig eine gewisse Ruhe
und Zielstrebigkeit an den Tag legen, um weiterzukommen. Deswegen
spreche ich für den Antrag 26. Ich bitte alle, die in der KV
tätig sind, sich dafür einzusetzen, dass § 103 SGB
V geändert wird, und zwar hinsichtlich der Auswahlkriterien
für die Praxisnachfolge. Hier sollten die Kindererziehungszeiten
berücksichtigt werden.
Ein Wort noch zu den Versorgungswerken. Jedenfalls in Bremen wird
die Satzung des Versorgungswerks durch die Kammerversammlung verabschiedet.
Das Versorgungswerk Bremen hat zuvor nicht gerechnet, sondern wir
haben zunächst die Satzung geändert und anschließend
ist gerechnet worden.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Auerswald. - Jetzt gibt es einen Geschäftsordnungsantrag
von Frau Dr. Robin-Winn aus Niedersachsen. Er geht vor. Bitte schön.
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