Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren!
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Frau Löber-Götze
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen den Antrag 9 a
eingebracht hat, der als Änderungsantrag zum Antrag 9 von Frau
Schlang, ebenfalls aus Hessen, wirken soll. In beiden Anträgen
geht es um die Frage, ob die ärztlichen Versorgungswerke in
ihren Satzungen, in ihren Alterssicherungsordnungen für die
Dauer der Ausfallzeiten durch Kindererziehung fiktive Beitragszahlungen
einkalkulieren sollen. Ich glaube, die beiden Anträge unterscheiden
sich nur im Formalen. Der eine Antrag enthält die Aufforderung
an die Landesärztekammern, Konzepte zu entwickeln, und der
andere Antrag enthält die Aufforderung, die Alterssicherungsordnungen
zu modifizieren.
Ich bitte Sie um Ablehnung auch des geänderten
Antrags 9 a, wenn er denn gestellt wird, weil dieser Antrag gegenüber
der Konzeption der ärztlichen Versorgungswerke - generell:
der berufsständischen Versorgung - einen Systembruch darstellt.
Ich möchte Sie insbesondere bitten, auf diesem Ärztetag
solchen Anträgen nicht zuzustimmen. Ich habe gestern bei der
Diskussion über das Thema "Individualisierung oder Standardisierung
in der Medizin" schon einmal aus dem Bericht der Enquete-Kommission
"Demographischer Wandel" zitiert, aber an einer Stelle,
die ich schlecht fand. Ich möchte Ihnen aus demselben Bericht
heute eine Stelle zitieren, die ich für richtig halte. Dort
heißt es wörtlich:
Jedes Kind wird als eine Art "generativer
Beitrag" nicht allein nur zur gesetzlichen Rentenversicherung,
sondern zu jedem Alterssicherungssystem angesehen, auch als Beitrag
zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung. Deshalb sollte
geprüft werden, wie steuerfinanzierte Elemente der Honorierung
von Kindererziehungsleistungen in alle obligatorischen Alterssicherungssysteme
eingeführt werden können.
Dieses Zitat entstammt der Seite 170 der Bundestagsdrucksache
14/8800. Das ist der Schlussbericht der Enquete-Kommission "Demographischer
Wandel".
Wenn wir in einer Zeit, da die Argumentation dahin
geht, diese Kindererziehungsleistungen aus den Mitteln der Allgemeinheit
anzuerkennen, hingingen und dies gewissermaßen zur Privatangelegenheit
im Alterssicherungssystem Ärzteversorgung erklärten, beschritten
wir zwar einen sympathischen, aber in der Sache doch fehlerhaften
Weg. Bitte stimmen Sie dem Antrag III-27 zu und lassen Sie die Anträge
9 und 9 a nicht passieren.
Ich bedanke mich.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. - Als nächster Redner ist Herr Kütz
aus Bremen an der Reihe. Bitte schön.
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