TOP III : Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Nachmittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Frau Löber-Götze als Delegierte der Landesärztekammer Hessen den Antrag 9 a eingebracht hat, der als Änderungsantrag zum Antrag 9 von Frau Schlang, ebenfalls aus Hessen, wirken soll. In beiden Anträgen geht es um die Frage, ob die ärztlichen Versorgungswerke in ihren Satzungen, in ihren Alterssicherungsordnungen für die Dauer der Ausfallzeiten durch Kindererziehung fiktive Beitragszahlungen einkalkulieren sollen. Ich glaube, die beiden Anträge unterscheiden sich nur im Formalen. Der eine Antrag enthält die Aufforderung an die Landesärztekammern, Konzepte zu entwickeln, und der andere Antrag enthält die Aufforderung, die Alterssicherungsordnungen zu modifizieren.

Ich bitte Sie um Ablehnung auch des geänderten Antrags 9 a, wenn er denn gestellt wird, weil dieser Antrag gegenüber der Konzeption der ärztlichen Versorgungswerke - generell: der berufsständischen Versorgung - einen Systembruch darstellt. Ich möchte Sie insbesondere bitten, auf diesem Ärztetag solchen Anträgen nicht zuzustimmen. Ich habe gestern bei der Diskussion über das Thema "Individualisierung oder Standardisierung in der Medizin" schon einmal aus dem Bericht der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel" zitiert, aber an einer Stelle, die ich schlecht fand. Ich möchte Ihnen aus demselben Bericht heute eine Stelle zitieren, die ich für richtig halte. Dort heißt es wörtlich:

Jedes Kind wird als eine Art "generativer Beitrag" nicht allein nur zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern zu jedem Alterssicherungssystem angesehen, auch als Beitrag zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung. Deshalb sollte geprüft werden, wie steuerfinanzierte Elemente der Honorierung von Kindererziehungsleistungen in alle obligatorischen Alterssicherungssysteme eingeführt werden können.

Dieses Zitat entstammt der Seite 170 der Bundestagsdrucksache 14/8800. Das ist der Schlussbericht der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel".

Wenn wir in einer Zeit, da die Argumentation dahin geht, diese Kindererziehungsleistungen aus den Mitteln der Allgemeinheit anzuerkennen, hingingen und dies gewissermaßen zur Privatangelegenheit im Alterssicherungssystem Ärzteversorgung erklärten, beschritten wir zwar einen sympathischen, aber in der Sache doch fehlerhaften Weg. Bitte stimmen Sie dem Antrag III-27 zu und lassen Sie die Anträge 9 und 9 a nicht passieren.

Ich bedanke mich.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. - Als nächster Redner ist Herr Kütz aus Bremen an der Reihe. Bitte schön.

© 2002, Bundesärztekammer.