TOP III : Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Nachmittagssitzung

Dr. Kütz, Bremen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist reiner Zufall, dass ich an dieser Stelle spreche. Es sind inzwischen ein paar Bedenkenträger hinsichtlich des Antrags 9 zu Wort gekommen. Die einen haben mit spitzem Bleistift nachgerechnet, dass es bei einer kapitalgedeckten Altersversorgung zu Abschlägen kommen muss. Das ist richtig. Auch die ärztlichen Ver-sorgungswerke sind Solidargemeinschaften, bei denen es, wenn auch nur in geringem Umfang, zu sozialen Transferleistungen kommt. Sie müssen die Altersunfähigkeitsrenten alimentieren. Sie müssen auch denjenigen Kollegen ali-mentieren, der länger lebt, als der Versicherungsmathematiker es vorausberechnet hat. Wenn man kürzer lebt, gehört man zu denen, die Transferleistungen spenden. Vielleicht können diejenigen mit ihrem Steinmetz reden, dass er ihnen das dokumentiert.

Wenn wir hier auf dem Ärztetag darüber sprechen, dass wir die Familien unterstützen wollen, dass wir familienpolitische Leistungen wollen, dann ist es ein Gebot der Ehrlichkeit, dies auch in unseren eigenen Solidarwerken praktisch werden zu lassen. Versicherungsmathematisch ist es überhaupt kein Problem, diesen Abschlag zu berechnen.

Zu dem, was Herr Henke gerade gesagt hat: Man kann sich taktisch darüber streiten, ob es zum jetzigen Zeitpunkt klug ist, diesen an sich richtigen Schritt in den Versorgungswerken zu vollziehen, oder ob man nicht lieber die in Gang gekommene Diskussion über die Steuerfinanzierung solcher Abschläge abwarten sollte.

Diejenigen unter Ihnen, die eine halbwegs realistische Einschätzung über den zeitlichen Ablauf entsprechend der gesetzlichen Umsetzungen haben, können sich ausrechnen, dass für diejenigen, die jetzt mit dem Studium beginnen, wahrscheinlich der Finanzierungsweg über die Steuern nicht mehr zum Tragen kommt. Es wird noch Jahre dauern, bis insbesondere die ärztlichen Versorgungswerke, die, was die Rentenversorgung angeht, nicht unbedingt im Zentralblick des Gesetzgebers stehen, davon profitieren können.

Von daher schlage ich vor, beides zu tun: Sie stimmen dem Antrag 9 zu als Ausdruck der eigenen Ehrlichkeit Ihrer familienpolitischen Bemühungen und haben dann den Vorteil, an den Gesetzgeber die Forderung stellen zu können, dass Ihre Versorgungswerke genauso behandelt werden wie die BfA und die LVA, dass nämlich auch diese Versorgungswerke einen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss haben, wenn er denn irgendwann in späterer Zeit eingerichtet wird. Insofern sehe ich zwischen diesen beiden Anträgen überhaupt keinen Widerspruch.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kütz. - Der nächste Redner ist Herr Koch aus Baden-Württemberg.

© 2002, Bundesärztekammer.