Dr. Kütz, Bremen:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist
reiner Zufall, dass ich an dieser Stelle spreche. Es sind inzwischen
ein paar Bedenkenträger hinsichtlich des Antrags 9 zu Wort
gekommen. Die einen haben mit spitzem Bleistift nachgerechnet, dass
es bei einer kapitalgedeckten Altersversorgung zu Abschlägen
kommen muss. Das ist richtig. Auch die ärztlichen Ver-sorgungswerke
sind Solidargemeinschaften, bei denen es, wenn auch nur in geringem
Umfang, zu sozialen Transferleistungen kommt. Sie müssen die
Altersunfähigkeitsrenten alimentieren. Sie müssen auch
denjenigen Kollegen ali-mentieren, der länger lebt, als der
Versicherungsmathematiker es vorausberechnet hat. Wenn man kürzer
lebt, gehört man zu denen, die Transferleistungen spenden.
Vielleicht können diejenigen mit ihrem Steinmetz reden, dass
er ihnen das dokumentiert.
Wenn wir hier auf dem Ärztetag darüber sprechen,
dass wir die Familien unterstützen wollen, dass wir familienpolitische
Leistungen wollen, dann ist es ein Gebot der Ehrlichkeit, dies auch
in unseren eigenen Solidarwerken praktisch werden zu lassen. Versicherungsmathematisch
ist es überhaupt kein Problem, diesen Abschlag zu berechnen.
Zu dem, was Herr Henke gerade gesagt hat: Man kann
sich taktisch darüber streiten, ob es zum jetzigen Zeitpunkt
klug ist, diesen an sich richtigen Schritt in den Versorgungswerken
zu vollziehen, oder ob man nicht lieber die in Gang gekommene Diskussion
über die Steuerfinanzierung solcher Abschläge abwarten
sollte.
Diejenigen unter Ihnen, die eine halbwegs realistische
Einschätzung über den zeitlichen Ablauf entsprechend der
gesetzlichen Umsetzungen haben, können sich ausrechnen, dass
für diejenigen, die jetzt mit dem Studium beginnen, wahrscheinlich
der Finanzierungsweg über die Steuern nicht mehr zum Tragen
kommt. Es wird noch Jahre dauern, bis insbesondere die ärztlichen
Versorgungswerke, die, was die Rentenversorgung angeht, nicht unbedingt
im Zentralblick des Gesetzgebers stehen, davon profitieren können.
Von daher schlage ich vor, beides zu tun: Sie stimmen
dem Antrag 9 zu als Ausdruck der eigenen Ehrlichkeit Ihrer familienpolitischen
Bemühungen und haben dann den Vorteil, an den Gesetzgeber die
Forderung stellen zu können, dass Ihre Versorgungswerke genauso
behandelt werden wie die BfA und die LVA, dass nämlich auch
diese Versorgungswerke einen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss
haben, wenn er denn irgendwann in späterer Zeit eingerichtet
wird. Insofern sehe ich zwischen diesen beiden Anträgen überhaupt
keinen Widerspruch.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kütz. - Der nächste Redner ist
Herr Koch aus Baden-Württemberg.
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