Dr. Windau, Sachsen:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Kürze liegt die Würze;
das ist richtig. Aber hier geht es um ein Thema von so fundamentaler
Bedeutung, dass wir zwar eine Redezeitbeschränkung beschließen
sollten, aber eine solche auf zehn Minuten.
(Widerspruch)
- Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bedenken Sie bitte, wenn Sie sich mit solchen Dingen befassen: Es
geht hier um Entscheidungen von großer Tragweite. Es geht
hier, ohne dass ich in Pathos verfallen möchte, um eine fast
historisch zu nennende Entscheidung, was die Innere Medizin und
die Allgemeinmedizin angeht. Wenn wir zu Redundanzen kommen, können
wir die Redezeit immer noch stärker begrenzen. Vielleicht können
wir gemeinsam folgenden Kompromiss beschließen: Bis die grundsätzlichen
Dinge ausgetragen und dargestellt wurden, gilt eine Redezeit von
zehn Minuten. Anschließend können wir noch einmal darüber
diskutieren.
Danke.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke sehr. Zehn Minuten Redezeit stehen in der Geschäftsordnung.
Insofern müssten Sie kürzere Redezeitbegrenzungen ablehnen.
- Herr Koch möchte jetzt für eine Begrenzung der Redezeit
auf weniger als zehn Minuten plädieren. Bitte schön.
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