TOP IV : Zukunft der hausärztlichen Versorgung

2. Tag: Mittwoch, 29. Mai 2002 Nachmittagssitzung

Dr. Windau, Sachsen:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Kürze liegt die Würze; das ist richtig. Aber hier geht es um ein Thema von so fundamentaler Bedeutung, dass wir zwar eine Redezeitbeschränkung beschließen sollten, aber eine solche auf zehn Minuten.

(Widerspruch)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, bedenken Sie bitte, wenn Sie sich mit solchen Dingen befassen: Es geht hier um Entscheidungen von großer Tragweite. Es geht hier, ohne dass ich in Pathos verfallen möchte, um eine fast historisch zu nennende Entscheidung, was die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin angeht. Wenn wir zu Redundanzen kommen, können wir die Redezeit immer noch stärker begrenzen. Vielleicht können wir gemeinsam folgenden Kompromiss beschließen: Bis die grundsätzlichen Dinge ausgetragen und dargestellt wurden, gilt eine Redezeit von zehn Minuten. Anschließend können wir noch einmal darüber diskutieren.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke sehr. Zehn Minuten Redezeit stehen in der Geschäftsordnung. Insofern müssten Sie kürzere Redezeitbegrenzungen ablehnen. - Herr Koch möchte jetzt für eine Begrenzung der Redezeit auf weniger als zehn Minuten plädieren. Bitte schön.

© 2002, Bundesärztekammer.