PD Dr. Ludwig, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die
heute zu treffende Entscheidung bezüglich der allgemeinmedizinischen
und internistischen Weiterbildungsordnung ist für uns Internisten
von erheblicher Tragweite. Die bisherige Diskussion in diesem Plenum
wurde vorwiegend vom Standpunkt der Allgemeinmedizin und der Allgemeininternisten
aus geführt. Gestatten Sie mir deshalb eine Stellungnahme zum
Modell der Bundesärztekammer aus der Sicht des Schwerpunktinternisten.
Wenn man sich die äußere Form des Bundesärztekammermodells
ansieht, kann man als Schwerpunktinternist auf den Gedanken kommen:
Das ist ganz schön, die Schwerpunkte werden hier gut ausgebaut,
der Facharzt für Innere Medizin bleibt bestehen. Etwas aufgewertet
sind die Schwerpunkte.
Schaut man sich das Modell aber genauer an, wird man schnell feststellen,
dass der Schwerpunktinternist mit dem Facharzt für Innere Medizin
überhaupt nichts anfangen kann. Das ist eine Mogelpackung.
Nehmen Sie einmal an, die Gewichtung des Schwerpunkts in der Inneren
Medizin wird sich in der Zukunft anders entwickeln - ich meine jetzt
nicht die Kardiologie und die Gastroenterologie, die großen
Schwerpunkte, sondern kleinere Schwerpunkte - und der Betreffende
möchte sich doch noch einmal über den Arzt für Allgemeinmedizin
und Innere Medizin orientieren und er ist niedergelassen. Dann kann
er seine Praxis aufgeben und als Praxisassistent weiterarbeiten,
um dann überhaupt der Weiterbildungsordnung Genüge zu
tun.
Das funktioniert nicht. Ich sehe in diesem Modell einen Abbau des
Facharztes für Innere Medizin.
Wenn man sich die Inhalte dieses Modells genau anschaut, wird man
feststellen, dass die interdisziplinäre Basisweiterbildung
dem Schwerpunktinternisten fehlt. Er wird mit diesem Modell in die
Sackgasse des Überspezialisten gedrängt. So fehlt beispielsweise
in der Basisweiterbildung die Chirurgie. Ich beispielsweise als
Angiologe bin sehr dankbar dafür, dass ich einmal die Gefäßchirurgie
mit absolviert habe. Gerade die chirurgischen Fächer wirken
sich positiv auf die Schwerpunkte wie Angiologie, Kardiologie und
Gastroenterologie aus.
Nun könnten Sie sagen: Schön und gut, das hat es in der
derzeitigen Weiterbildungsordnung ja auch gegeben; auch dort ist
der Spezialist sehr eng begrenzt. Allerdings besteht ein großer
Unterschied zwischen dem derzeitigen System und der Zukunft: Im
derzeitigen System haben wir eine fünfjährige allgemeininternistische
Weiterbildung als Basis. Im zukünftigen Modell wird diese Basis
auf drei Jahre reduziert, im Ernstfall sogar auf zwei Jahre Innere
Medizin. Wie soll da ein Spezialist seine medizinische Parallaxe
erweitern können? - Überhaupt nicht.
Die ganzheitliche und integrierte Versorgung unserer Kranken auf
hohem Niveau in Klinik und Niederlassung erfordert, dass die Weiterbildung
in den internistischen Schwerpunkten auf die im Bundesärztekammermodell
definierte fünfjährige Gebietsweiterbildung unbedingt
aufgesetzt wird.
Wenn ich die Botschaften der vergangenen Jahre richtig verstehe,
so sollte doch die fachliche Qualifikation der Ärztinnen und
Ärzte verbessert werden.
Ebenso sollte die neue Weiterbildungsordnung Voraussetzungen zur
Schaffung des medizinischen Weitblicks schaffen. Durch eine solche
Verbesserung der Weiterbildungsordnung sollte die Versorgung von
Patienten optimiert werden und es sollten Kosten eingespart werden.
Nun müssen wir uns auch dazu bekennen, meine Damen und Herren.
Wir dürfen eine Abdrift in die Überspezialisierung - ich
vermeide hier bewusst den Ausdruck Fachidiot - nicht zulassen.
Ich bitte Sie, den Antrag 9 anzunehmen.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. - Als nächste Rednerin bitte Frau Kollegin
Fick aus Bayern.
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