Dr. Bicker, Nordrhein:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte
an das anknüpfen, was Herr Lob gesagt hat, und möchte
dem Antrag IV-7 von Herrn Fabian und Herrn Scherf entgegentreten.
Wie sieht denn in den größeren Krankenhäusern der
Schwerpunktversorgung die Einheit der Inneren Medizin aus? Es gibt
viele Schwerpunktabteilungen. Die Anträge auf Veränderung
des Krankenhausbedarfsplans dokumentieren eine fortschreitende Zersplitterung.
Das wird sich noch verschlimmern. Die kleinen Häuser der Grund-
und Regelversorgung werden doch versuchen, die komplizierteren Patienten
in die Schwerpunktabteilung unter DRG-Bedingungen abzugeben. Ich
denke, das Modell der Zukunft, nämlich das der Grund- und Regelversorgung
in der Inneren Medizin und den Schwerpunktabteilungen, ist im Modell
der Bundesärztekammer besser abgebildet als in dem Modell,
das hier als Konvergenzmodell vertreten wird.
(Beifall)
Gleichzeitig gewährleistet das Kompromissmodell der Bundesärztekammer
für die Weiterbildung eine hohe Durchlässigkeit, die größtmögliche
Flexibilität und die Sicherheit von Krankenversorgung und Weiterbildung
in den Abteilungen der einzelnen Krankenhäuser.
Ich möchte noch etwas zu den Kursen sagen. Wir haben jetzt
eine neue Approbationsordnung. Auch die greift erst in sechs oder
sieben Jahren. Wir sollten überlegen, ob Teile, die jetzt noch
im Kurs für Allgemeinmedizin vermittelt werden, nicht demnächst
im Studium vermittelt werden könnten, sodass wir dann auf die
Kurse verzichten könnten. Ich denke, das ist ein prüfenswerter
Ansatz. Diese Prüfung sollte erfolgen.
An die - um es einmal so auszudrücken - Scharfmacher bzw.
diejenigen, welche die Modelle ablehnen, gerichtet, möchte
ich sagen: Es ist halt ein Kompromiss - das sehe ich auch so -,
aber ein Kompromiss ist erst dann ein wahrer Kompromiss, wenn er
allen wehtut.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Bicker. - Als nächster Redner bitte
Herr Massing aus Westfalen-Lippe.
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