Dr. Lange, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie
darauf aufmerksam machen, dass bei der gesamten Weiterbildungsdiskussion
ja auch die Machbarkeit immer wieder eine große Rolle spielen
sollte. Neben den formalen Kriterien für die Machbarkeit geht
es darum, dass es möglich sein muss, auch in finanzieller Hinsicht
die Weiterbildung zu absolvieren. Gerade bei der Weiterbildung zum
Allgemeinmediziner stößt man immer wieder auf große
Hindernisse.
Ich weiß von meinen Mitarbeiterinnen, dass sie kaum in der
Lage waren, eine bezahlte Chirurgiestelle zu bekommen, wenn sie
aus der Inneren Medizin kamen. Oder sie bekamen während ihrer
Zeit in der niedergelassenen Praxis keine ausreichende Vergütung.
Deswegen habe ich den Antrag IV-2 a gestellt, wonach im Antrag
IV-2 auf Seite 2 im fünften Punkt ergänzt werden soll:
"mit angemessener Vergütung". Es kann nicht sein,
dass wir eine wunderbare Weiterbildungsordnung beschließen
und Nadelöhre einprogrammieren, die dazu führen, dass
die Kollegen de facto eine solche Weiterbildung nicht absolvieren
können.
Deswegen lehne ich auch den Antrag IV-1 a ab, der vorschlägt,
dass man bei der Weiterbildung zum Fachinternisten ein halbes Jahr
Praxis machen soll. Ich glaube kaum, dass die Kolleginnen und Kollegen
dieses halbe Jahr angemessen vergütet bekommen.
(Vereinzelt Beifall)
Ich bitte Sie, dem Antrag IV-2 mit der Ergänzung durch den
Antrag 2 a zuzustimmen und den Antrag IV-1 a abzulehnen.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. - Als nächste Rednerin Frau Privatdozentin
John-Mikolajewski aus Nordrhein. Bitte schön.
|