TOP IV : Zukunft der hausärztlichen Versorgung

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Nachmittagssitzung

PD Dr. John-Mikolajewski, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir, die wir hier versammelt sind, kommen ja gar nicht mehr in den Genuss dessen, worüber wir hier abstimmen. Wir beschließen für unseren ärztlichen Nachwuchs. Da müssen wir ganz besondere Verantwortung tragen. Wie viel Lebenszeit können wir unseren jungen Kolleginnen und Kollegen für die hausärztliche Weiterbildung abverlangen, insbesondere im Vergleich zu ihren ausländischen hausärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen in der EU, die zukünftig nach drei Jahren Weiterbildung gemäß EU-Recht sich auch in Deutschland niederlassen können?

Ich denke, das ist eine Inländerdiskriminierung, die nicht nur als Besorgnis hier im Raum steht, sondern die bereits in einigen Regionen unserer Republik Fakt geworden ist.

Daher bitte ich, dass vor der endgültigen Abstimmung eine juristische Aufklärung des Gremiums über die Kompatibilität der Modelle mit dem gültigen EU-Recht erfolgt. Meiner Einschätzung nach ist das flexible Kompromissmodell der Bundesärztekammer dazu am ehesten geeignet.

Ich bitte Sie daher, für das Kompromissmodell der Bundesärztekammer zu votieren.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Frau John-Mikolajewski. - Als nächster Redner bitte Herr Kollege Wesser aus Thüringen.

© 2002, Bundesärztekammer.