Dr. Flenker, Referent:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Ich bitte Sie, dem Antrag von Herrn Kollegen Bertram nicht zu folgen.
Wir haben in der bisherigen Berufsordnung in Nr. 2 Abs. 1 festgeschrieben,
dass nur solche Tätigkeiten aufgeführt werden dürfen,
die nicht nur gelegentlich ausgeübt werden. Außerdem
hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung festgelegt,
dass der Patient nicht dadurch irregeführt werden darf, indem
Ankündigungen von Tätigkeiten erfolgen, die nur ganz gelegentlich
oder überhaupt nicht mehr ausgeübt werden. Eine Streichung
des § 27 Abs. 5 wäre mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
nicht zu vereinbaren. Insofern können wir dem Antrag von Herrn
Bertram nicht folgen.
Danke sehr.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. - Der nächste Redner ist Herr Kollege
Ottmann aus Bayern.
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