Dr. Ottmann, Bayern:
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auf
dem Ärztetag vor zwei Jahren habe ich mich heftig dafür
eingesetzt, dass bei der Kassenärztlichen Vereinigung erworbene
Qualifikationen geführt werden dürfen. Das ist damals
abgelehnt worden. Offensichtlich war die Zeit dafür noch nicht
reif. Jetzt läuft es von ganz allein.
Natürlich müssen wir dem Antrag des Vorstands zustimmen;
das ist ganz klar. Die Gerichte haben uns den Weg gewiesen. Ich
habe einen Änderungsantrag gestellt, der eine gewisse andere
Pointierung bringt. Der Begriff Tätigkeitsschwerpunkte ist
vergeben. In der Weiterbildungsordnung sind das die Subspezialitäten.
Sie erinnern sich sicher an die gestrige Diskussion hinsichtlich
der Internisten. Da war auch die Rede von Tätigkeitsschwerpunkten.
Hier ist aber etwas anderes gemeint, beispielsweise eine Schwerpunkttätigkeit
in der Praxis. Ich halte das für verwirrend, zumal der Tätigkeitsschwerpunkt
im Rahmen der Weiterbildungsordnung definitiv etwas anderes meint
und vergeben ist.
Wir schlagen vor: besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Herr Flenker hat vorhin erläutert, dass dies diskutiert wurde.
Warum eine andere Formulierung? Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist
etwas anderes als eine besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethode,
beispielsweise arthroskopische Operationen. Der Kollege macht viele
andere Dinge, aber eben auch - das ist für die Information
der Patienten sehr wichtig - arthroskopische Operationen oder Lasermedizin
oder Akupunktur. Ich meine, dass der Begriff "besondere Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden" weiterführend ist und die Verwirrung
beseitigen würde.
Wir schlagen vor, dass man besondere Qualifikationen einführt.
Sie wissen, dass es auf der einen Seite Qualifikationen gibt, die
von der Kammer vergeben werden, auf der anderen Seite gibt es von
der Kassenärztlichen Vereinigung vergebene Qualifikationen.
Es gibt auch noch andere Organisationen, beispielsweise die Deutsche
Gesellschaft für Akupunktur, deren vergebene Qualifikationen
geführt werden dürfen. Solche Möglichkeiten sollten
ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Warum soll das erweitert werden? Wir werden in Zukunft weiterhin
die Probleme in den Kammern haben, dass gefragt wird: Darf das alles
auf dem Schild stehen? Wir müssen es möglichst breit fassen.
Wenn es zum Rechtsstreit kommt, verlieren wir diesen sowieso. Das
Informationsrecht des Patienten wird jetzt über den Schutz
des Patienten gestellt. Dem müssen wir Rechnung tragen.
Wir sollten hier eine Form finden, dass alle sinnvollen Qualifikationen
eingeordnet werden können und sollen. Aus diesem Grunde ist
der Änderungsantrag gestellt worden.
Herr Präsident, ich habe noch einen zweiten Antrag, der die
Kennzeichnung betrifft. Kann ich dazu auch gleich etwas sagen? Dieser
Antrag dient der Klarstellung. Theoretisch könnte jemand eine
ganze Litanei auf sein Schild schreiben. Rechtlich wird das wohl
in Ordnung sein, aber ob das sinnvoll ist, ist eine zweite Frage.
Der Patient wird eher verwirrt, statt dass er mit Informationsgütern
gesegnet wird.
Ich halte eigentlich die von Körperschaften vergebenen Qualifikationen
für höherwertig. Man kann durchaus anderer Meinung sein.
Auf jeden Fall können wir die Garantie dafür übernehmen,
dass jemand auf dem beschriebenen Gebiet qualifiziert ist. Ich meine
von der Kammer und von der KV vergebene Qualifikationen mit Prüfungen
etc.
Wir sollten eine Möglichkeit finden, diese Qualifikationen
zu kennzeichnen, beispielsweise mit einem Symbol. Jede Ärztekammer
sollte so etwas zur Unterscheidung zwischen garantierten Qualifikationen
und selbst ernannten Qualifikationen haben. Ich denke, das sollten
wir einführen.
(Vereinzelt Beifall)
Der zweite Antrag richtet sich an den Vorstand. Ich habe keinen
Vorschlag gemacht, weil ich zurzeit keinen plausiblen habe. Ich
glaube, wir sollten diesen Weg gehen. Gerade wenn eine Vielfalt
von Qualifikationen auf dem Schild stehen können, sollten wir
eine Unterscheidung treffen. Es könnte sich um ein Label oder
so etwas wie "registered" handeln. Wer von den Patienten
sich dafür interessiert, weiß, dass es sich dabei um
eine garantierte Qualifikation handelt, im Gegensatz zu den zwar
auch erlaubten, aber selbst ernannten Qualifikationen.
Ich glaube, unser Änderungsantrag ist sinnvoll. Ich bitte um
Zustimmung. Insgesamt muss natürlich dem Antrag des Vorstands
zugestimmt werden, denn wir können gar nicht mehr anders.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des
Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kollege Ottmann. - Als nächster Redner
Herr Dr. Schulze aus Baden-Württemberg.
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