Dr. Flenker, Referent:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen
und Kollegen! Ich verspreche Ihnen, dass auch dann, wenn Sie den
Antrag von Herrn Schulze nicht annehmen, was ich Ihnen empfehle,
das Lied "Alle Jahre wieder" nicht zur Leitmelodie wird
und wir uns nicht im nächsten
oder im übernächsten Jahr wieder mit der (Muster-)Berufsordnung
beschäftigen müssen. Ich glaube, wir stehen vor einer
grundlegenden Entscheidung darüber, wie sich die Ärzte
künftig in der Öffentlichkeit darstellen. Wir stehen vor
der Entscheidung, ob wir den Gedanken der Freiberuflichkeit - diesen
Gedanken möchte ich Ihnen nachhaltig ans Herz legen - weiter
aufrechterhalten, dann auch mit der Einschränkung von Ankündigungsmöglichkeiten
im verfassungsrechtlichen Rahmen, oder ob wir uns wie gewerbliche
Unternehmen verhalten mit entsprechenden Werbeaktivitäten.
Ich glaube, auch im Sinne des Patientenschutzes - dieser Patientenschutz
sollte für die Ärzteschaft ein hohes Gut sein - sollten
wir uns mit den Ankündigungen beschränken. Das Bundesverfassungsgericht
sieht dies ausdrücklich vor.
Wenn man den Antrag von Herrn Schulze weiterdenkt, ist es demnächst
möglich, dass Sie Taxen mit einem Praxisbutton durch die Stadt
fahren lassen, dass Sie Handzettel verteilen "Dr. Flenker ist
der beste Arzt des Ruhrgebiets!".
(Beifall)
- Das mag vielleicht richtig sein, aber darauf muss man ja nicht
so offenkundig hinweisen.
Ich glaube, dass das zu einem erheblichen Verfall der ärztlichen
Kultur führen würde. Ich bitte Sie nachdrücklich,
dem Antrag von Herrn Schulze, § 27 in der von ihm vorgeschlagenen
Form zu ändern, nicht zuzustimmen.
Danke sehr.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Das genannte Beispiel war natürlich äußerst
schlecht. Sie verstehen, was ich meine. - Der nächste Redner
ist Herr Dr. Eisenkeil aus Bayern. Bitte schön.
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