TOP V : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung §§ 27, 28 in Verbindung mit Kapitel D I Nrn. 1 - 5,
§ 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung
Dr. Eisenkeil, Bayern:

Herr Präsident! Herr Flenker! Meine Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist aufgrund der Rechtsprechung die Änderung der Berufsordnung in der vorgesehenen Weise nicht zu verhindern. Ich möchte aber nicht versäumen, dennoch auf einige negative Aspekte dieser geänderten Berufsordnung hinzuweisen. Die Auswirkungen werden meiner Befürchtung nach erheblich sein und die Kollegialität insbesondere auf dem Land und in kleinen Städten betreffen.

Das Recht auf Werbung führt nämlich nach meiner Überzeugung zu einer Notwendigkeit der Werbung. Es erhöht den Kostendruck gerade auf kleinere und wirtschaftlich nicht so stabile Praxen, die sich dem allgemeinen Trend werden anschließen müssen. Wenn sie es nicht tun, werden sie einen Nachteil gegenüber den konkurrierenden Kollegen erleiden. Das stört meiner Überzeugung nach die Kollegialität ganz ausdrücklich.

Der Hinweis, dass man im entsprechenden Verzeichnis mit einem kostenlosen Grundeintrag aufgenommen werden muss, wird zur Farce, denn die entsprechenden Verzeichnisse bieten einen kostenlosen Grundeintrag in einer minimalisierten Form an, die einen förmlich dazu zwingt, den ausführlicheren Eintrag, der sehr kostenträchtig sein kann, durchführen zu lassen. Eine kleine bescheidene Praxisanzeige mit Angabe der Sprechstundenzeiten kostet im örtlichen Telefonbuch bereits heute an die 1 000 DM. Wenn man sich auch noch in anderen Bereichen engagieren muss, weil die anderen es ebenfalls tun, wird es teuer.

Ein kleiner Aspekt dabei ist das Sponsoring, das die Vereine schon heute von uns erwarten, das wir mit dem Hinweis auf die Berufsordnung ablehnen können. Fahrzeuge von Sportvereinen werden mit Werbung für alles mögliche beklebt, künftig sicher auch mit der Werbung von Arztpraxen. In diese Richtung gehen meine Befürchtungen.

Ich weiß, dass wir bereits in der Vergangenheit mit dem Werbeverbot Probleme mit der Berufsaufsicht hatten. Das wird entfallen. Aber wir werden Probleme hinsichtlich der Kollegialität erhalten.

Nachdem das alles so kommen wird, habe ich noch eine Anmerkung zu machen hinsichtlich der ankündigungsfähigen Bezeichnungen. Ich denke, dass neben den sonstigen Qualifikationen auch als solche gekennzeichnete besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden angekündigt werden können. Hierzu der Hinweis, dass dazu auch die Disease-Management-Programme gehören sollten. Diese werden für uns in der Zukunft, wenn die Gesetzgebung entsprechend erfolgt, eine große Rolle spielen.

Ich danke Ihnen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kollege Eisenkeil. - Jetzt bitte Herr Thierse aus Berlin.

© 2002, Bundesärztekammer.