Dr. Flenker, Referent:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin allen dankbar, die sich nachhaltig gegen eine hemmungslose
Werbemöglichkeit für Ärzte ausgesprochen haben. Wir
sollten nicht die zurzeit etwas notleidende Werbeindustrie unterstützen.
Ich finde, Herr Oberschelp hat sehr deutlich zum Ausdruck gebracht,
welche unterschiedlichen Möglichkeiten bestehen.
Ich glaube, wir sollten uns nachhaltig von Unternehmen wie Aldi
unterscheiden. Der Arztberuf ist weiterhin ein besonderer Beruf.
Wir sollten unsere Freiberuflichkeit hochhalten. Wir sollten, was
mir ganz wichtig erscheint, bei allen Ankündigungsmöglichkeiten
den Patientenschutz als ausgesprochen hohes Gut im Auge behalten.
Der Kollege Meißner hat vorgeschlagen, weiterhin eine Praxisschildgröße
zu definieren, also die berühmten 35 x 50 cm. Ich glaube, solche
Festlegungen, solche Detailregelungen machen unsere Berufsordnung
durch die Rechtsprechung angreifbar. Deshalb die Entscheidung der
Berufsordnungsgremien, sich auf Generalklauseln zu verständigen.
Ich kann Ihre Befürchtungen, Herr Meißner, etwas abschwächen.
Sie sprachen von den rotierenden Leuchtreklamen. Nach § 27
Abs. 3 darf eine anpreisende, das normale Maß überschreitende
Ankündigung nicht erfolgen. Deshalb ist Ihre Befürchtung
nicht gerechtfertigt. Wir sollten auf eine Beschränkung hinsichtlich
der Größe des Praxisschildes verzichten.
Es ist sicherlich eine berechtigte Frage - ich hatte es erwähnt
-, ob man Tätigkeitsschwerpunkte aufführen sollte. Ich
gebe Herrn Kütz uneingeschränkt Recht: Die Verwechslung
mit dem Schwerpunkt der Weiterbildungsordnung ist nicht gegeben.
Auf dem Praxisschild steht ja nicht "Tätigkeitsschwerpunkt
CT" oder "Tätigkeitsschwerpunkt NMR", sondern
dort steht nur "CT" oder "NMR", sodass der Patient
dieser Verwechslungsgefahr nicht unterliegt.
Tätigkeitsschwerpunkt ist sicherlich der weitergehende Begriff
als "besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethode".
Aus diesem Grunde möchte ich Sie bitten, dem Vorschlag der
Berufsordnungsgremien auch in dieser Frage zu folgen.
Ich darf Sie noch einmal um Annahme der von den Berufsordnungsgremien
vorgelegten Novellierungsvorschläge bitten.
Danke sehr.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Flenker.
Die Abstimmung sollte so vorgenommen werden, dass wir zunächst
einmal davon ausgehen, dass der Antrag V-3 von Herrn Schulze aus
Baden-Württemberg mit einer komplett anderen Grundphilosophie
zuerst abgestimmt wird. Wenn dieser Antrag zur Grundlage wird, ist
der Antrag, der aus den Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer
kommt, weg und wir haben uns auf eine ganz andere Linie begeben.
Wir müssen zunächst einmal feststellen, ob Sie das möchten.
Wenn das allerdings nicht akzeptiert wird, gehen wir die Änderungsanträge
zum Vorschlag der Bundesärztekammer durch. Anschließend
führen wir in drei Abschnitten die Gesamtabstimmung durch.
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