Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des
Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zu § 27 Abs. 6:
Die Ärzte haben der Ärztekammer auf deren Verlangen die
zur Prüfung der Voraussetzung der Ankündigung erforderlichen
Unterlagen vorzulegen. Die Ärztekammer ist befugt, ergänzende
Auskünfte zu verlangen.
So soll der Text zukünftig lauten. Wer möchte dem zustimmen?
- Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das so verabschiedet.
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