TOP V : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung §§ 27, 28 in Verbindung mit Kapitel D I Nrn. 1 - 5,
§ 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen zu § 27 Abs. 6:

Die Ärzte haben der Ärztekammer auf deren Verlangen die zur Prüfung der Voraussetzung der Ankündigung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Ärztekammer ist befugt, ergänzende Auskünfte zu verlangen.

So soll der Text zukünftig lauten. Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das so verabschiedet.

© 2002, Bundesärztekammer.