Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Nach § 18 Abs. 2 soll folgender Abs. 3 angefügt werden:
Mit Genehmigung der Ärztekammer darf der
Arzt ausgelagerte Praxisräume mit einem Hinweisschild kennzeichnen,
welches seinen Namen, seine Arztbezeichnung und einen Hinweis
auf die in den ausgelagerten Praxisräumen durchgeführten
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden enthält.
Wer stimmt dem zu? - Sehr viele. Wer ist dagegen? - Wer enthält
sich? - Dann ist das bei einigen Enthaltungen akzeptiert.
|