TOP V : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung §§ 27, 28 in Verbindung mit Kapitel D I Nrn. 1 - 5,
§ 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Nach § 18 Abs. 2 soll folgender Abs. 3 angefügt werden:

Mit Genehmigung der Ärztekammer darf der Arzt ausgelagerte Praxisräume mit einem Hinweisschild kennzeichnen, welches seinen Namen, seine Arztbezeichnung und einen Hinweis auf die in den ausgelagerten Praxisräumen durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden enthält.

Wer stimmt dem zu? - Sehr viele. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das bei einigen Enthaltungen akzeptiert.

© 2002, Bundesärztekammer.