TOP V : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung §§ 27, 28 in Verbindung mit Kapitel D I Nrn. 1 - 5,
§ 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schließlich Abs. 4:

Die Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund nach Kap. D II Nr. 11 kann durch Hinzufügen des Namensverbundes angekündigt werden.

Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch das angenommen.

© 2002, Bundesärztekammer.