Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schließlich Abs. 4:
Die Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund
nach Kap. D II Nr. 11 kann durch Hinzufügen des Namensverbundes
angekündigt werden.
Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält
sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch das angenommen.
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