TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Femers, Westfalen-Lippe:

Ich spreche zu meinem Antrag VI-15.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Einen Augenblick bitte, Frau Kollegin. Ich habe den Antrag 15 eben in der Auflistung vergessen. Er gehört mit in dieses Konvolut. Der Antrag 15 betrifft den Entschädigungsfonds.

Bitte schön.

Femers, Westfalen-Lippe:

Zwangsarbeit hat es in der NS-Zeit auch in der Medizin und im Gesundheitswesen gegeben; das ist mittlerweile klar. In einem Beitrag des "Deutschen Ärzteblatts" vom letzten Jahr wurde in einer lesenswerten Studie die Beteiligung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesen im Allgemeinen dargestellt. Insbesondere betroffen waren die Krankenversorgung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die nach Deutschland verschleppt wurden, die hier geborenen Kinder sowie der Missbrauch als Untersuchungsobjekte oder Zwangsprobanden in Kliniken und in der Forschung.

Im letzten Jahr wurde auf dem Ärztetag der Vorstand der Bundesärztekammer aufgefordert, Krankenhausträgern und ärztlichen Verbänden eine Beteiligung an der Stiftungsinitiative nahe zu legen. Es steht zu befürchten, dass diese Initiative wie Rauch verweht ist. Nach den letzten Erhebungen vom Ende des letzten Jahres stellt sich die Situation in etwa so dar, dass sich 13 Kliniken und ungefähr 20 niedergelassene Ärzte einschließlich Tierärzten und Zahnärzten beteiligt haben.

Deshalb gilt es unseres Erachtens, seitens der deutschen Ärzteschaft ein eindeutiges Zeichen zu setzen. Eine Wiedergutmachung der Leiden von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen ist überhaupt nicht möglich. Anerkennung von Schuld der Beteiligung eines nicht unerheblichen Teils der deutschen Ärzteschaft an den NS-Verbrechen ist schon möglich.

Aus diesem Grunde haben wir ursprünglich den Antrag gestellt, dass sich die Bundesärztekammer am Entschädigungsfonds beteiligt. Ich bin jetzt ein wenig verwirrt, denn mir wurde von der Juristin der Bundesärztekammer gesagt, dass das aus rein rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Deshalb haben wir unseren Antrag umformuliert und die Bundesärztekammer aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern ein gemeinsames Spendenkonto einzurichten, dessen Eingänge als Beteiligung am Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen dienen, und dies im "Deutschen Ärzteblatt" wiederholt kenntlich zu machen.

Herr Montgomery hat eben vorgeschlagen, den Weg über die Landesärztekammern zu beschreiten. Wenn das rein rechtlich möglich wäre, fände ich das von Vorteil, weil sich dann Bundesärztekammer und Landesärztekammern insgesamt beteiligen.

Das müsste juristisch vielleicht noch einmal abgeklärt werden. Ansonsten bin ich auf alle Fälle für die Einrichtung eines solchen Spendenkontos unter der Regie der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Frau Kollegin. Herr Montgomery bezog sich in seinen Ausführungen auf den ersten Antrag, also den Antrag VI-15. Inzwischen haben Sie ja einen Antrag 15 neu eingereicht. Da ist alles miteinander kompatibel. Wir können es so verabschieden, wenn der Deutsche Ärztetag das so will. Das ist jetzt kein Problem mehr.

Als nächster Redner Herr Lipp aus Sachsen. Bitte schön.

© 2002, Bundesärztekammer.