TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Dr. Windau, Sachsen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Antrag VI-2 sprechen. Das Verabreichen von Brechmitteln ist aus zwei Indikationen möglich: zum einen aus Beweissicherungsgründen und zum anderen aus therapeutischen Gründen. Ich kann nicht entscheiden, ob wir uns dem grundsätzlich entziehen können oder nicht. Ich glaube, zum Schluss können wir es nicht.

Ich möchte allerdings fordern: Wenn Ärzte es tun, sollte die Verabreichung von Brechmitteln zwingend nur unter stationären Bedingungen erfolgen. Ich bin seit 15 Jahren Notarzt und sicherlich geübt in intensivmedizinischen Maßnahmen. Ich werde vermutlich kein Problem haben, aber jeder von Ihnen, der von der Fachrichtung her diesen Dingen nahe ist, weiß, wie schnell man sich irren kann. Die Situation, dass in dem einen Raum Rechtsmediziner, denen ich in keiner Weise etwas Negatives nachsagen möchte, unter den Bedingungen, dass sich ein Patient wehrt, versuchen, einen Magenschlauch zu legen, während im Nebenraum die Anästhesisten in Bereitschaft sitzen sollen - das war in Hamburg der konkrete Fall -, ist in keiner Weise zu vertreten. Wir müssen innerärztlich klären, unter welchen Bedingungen wir etwas tun. Dann sollen es bitte diejenigen tun, die es wirklich können oder können müssten.
In einer Situation, die sowieso schon ein hohes Gefährdungspotenzial darstellt, weil sich der Patient wehrt, ist es nicht vertretbar, Maßnahmen von Ärzten durchführen zu lassen, die a priori dafür nicht geeignet sein können. Wenn, dann müssen es die besser qualifizierten Kollegen machen.

Lassen Sie uns überlegen, ob wir nicht wenigstens einen Satz in dieser Richtung aufnehmen sollten.

Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. - Zur Geschäftsordnung jetzt bitte Herr Eisenkeil aus Bayern.

© 2002, Bundesärztekammer.