TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Dr. Montgomery, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Vorstandsantrag VI-2 sind zwei Änderungsanträge formuliert worden. Zum einen hat Herr Windau gebeten, im vorletzten Absatz zum Ausdruck zu bringen, dass die Verabreichung von Brechmitteln nur unter stationären Bedingungen erfolgen sollte. Das ist nicht ganz richtig, Herr Windau. Sie meinen, dass es in stationärer Interventionsbereitschaft geschehen soll. Wir haben versucht, das vertretbar auszudrücken, indem wir formuliert haben: "unter qualifizierter und ärztlicher Aufsicht". Wir meinten, dass dies reicht. Nehmen Sie bitte einfach zur Kenntnis, dass dies damit gemeint ist.
Herr Kütz, Sie haben beantragt, den letzten Satz des Antrags VI-2 zu streichen, der lautet:

Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich nicht an Maßnahmen der Gewaltanwendung.

Ich möchte gegen diesen Antrag sprechen. Das ist gerade die zentrale Forderung: Ärzte dürfen sich nicht an Gewaltanwendung als einer staatlichen Maßnahme beteiligen. Wir Ärzte wenden ja Gewalt an, wenn es im Interesse des Patienten ist, aber nicht als staatliche Maßnahme. Das ist einer der zentralen Sätze dieses Antrags. Deshalb bitte ich Sie, diese Formulierung unverändert zu lassen.

(Beifall)

Frau Femers, zu Ihrem Antrag VI-15: Ich hatte in der Tat eine alte Fassung, weil ich mich sehr früh vorbereiten wollte. Ich finde Ihren Antragstext jetzt in Ordnung. Aber könnten Sie uns nicht den Gefallen tun, die gesamte Begründung ersatzlos zurückzuziehen? Dann wäre das Problem hinsichtlich der 50 000 Euro beseitigt. Dann könnten wir Ihrem Antrag zustimmen; Akklamation wie im vorigen Jahr.
Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Der Beschluss umfasst sowieso nicht die Begründung. Diese wird auch nicht publiziert. Insofern wird die Antragstellerin es sicher verschmerzen, wenn wir das so sehen.

© 2002, Bundesärztekammer.