TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Damit kommen wir zum Antrag auf Drucksache VI-11 von Frau Schlang aus Hessen. Es geht um die Aufwertung ärztlicher Fort- und Weiterbildung. Gibt es eine Gegenrede? - Bitte, Herr Thierse.

Dr. Thierse, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte darum, über den Antrag abschnittsweise abzustimmen. Ich kann mich durchaus mit dem ersten Absatz anfreunden. Ich möchte aber doch sehr zur Vorsicht mahnen, wenn es heißt, dass Pflichtveranstaltungen im Sinne der Weiterbildungsordnung über die Kammerbeiträge zu finanzieren sind. Wir haben hier beschlossen, dass die Kurse zur Allgemeinmedizin möglichst weitgehend integriert werden, dass sie neutral finanziert werden. Das ist ein überschaubarer Bereich. Wir haben in Berlin hochgerechnet, was geschähe, wenn wir nur die entsprechenden Kurse zur Facharztweiterbildung finanzierten. Wir sind in den Psychofächern mit den Supervisionen, die dort Pflicht sind, auf Dimensionen gekommen, die allein für den Bereich Berlin in der Höhe von 1 Million Euro liegen. Dabei sind noch nicht die Zusatzbezeichnungen und die Bereiche mit Chirotherapie und Sportmedizin usw. erfasst, die bei den gewählten Begriffen auch enthalten sind. Ich warne sehr davor, den zweiten Abschnitt zu verabschieden, weil das ganz erhebliche Probleme für die einzelnen Kammern geben kann.

Die Intention ist richtig, dass man versucht, die finanziellen Belastungen zu vermindern. Man kann aber nicht sagen, das wird auf den Kammerbeitrag abgewälzt. Rechnen Sie das bitte für Ihre eigene Kammer hoch, dann wissen Sie, was da zusammenkommt.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. - Jetzt bitte Frau Schlang.

Schlang, Hessen: Ich kann mich durchaus damit anfreunden, abschnittsweise abzustimmen. Herr Thierse, Sie haben aber nicht vollständig zitiert. Ich habe nämlich anschließend formuliert:
Damit wird erreicht, dass die finanziell sehr unterschiedliche Belastung der einzelnen Facharztweiterbildungen nicht die oder der Einzelne trägt ...
Es gibt Veranstaltungen, die kosten keine müde Mark. In der Psychotherapie hingegen beläuft sich das auf mehrere 10 000 DM. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass es darum geht, dass der Sinn einzelner Veranstaltungen und die Höhe der Kosten hinterfragt werden. Es ist völlig klar, dass nicht jede Weiterbildung in der Psychotherapie über die Kammern finanziert werden kann. Aber warum denkt man denn nicht darüber nach, welche Weiterbildung in der Form, wie sie stattfindet, überhaupt sinnvoll ist? Wir müssen uns fragen: Wie können wir das - wie in der Allgemeinmedizin - in die Weiterbildung integrieren und somit zu einer Reduzierung und einer Angleichung der einzelnen Facharztweiterbildungen kommen?

Es gibt einen Antrag von Frau Müller-Dannecker, der genau das fordert, nämlich auszurechnen, was die unterschiedliche Weiterbildung kostet. Das würde Sinn machen. Dann kann man auch über so etwas nachdenken.

Danke.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

- Sogar Nichtbefassung. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte sich mit dem Antrag abstimmungsmäßig nicht befassen? - Das sind viele. Wer möchte sich abstimmungsmäßig mit diesem Antrag befassen? - Weniger. Wer enthält sich? - Dann ist Nichtbefassung beschlossen.

© 2002, Bundesärztekammer.