TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache VI-62. Dabei geht es um die Beschränkung der Niederlassung als Allgemeinärztin/Allgemeinarzt. Der Text lautet:

Erneut fordert der Deutsche Ärztetag den Vorstand der Bundesärztekammer auf, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür einzutreten, die Bestimmungen des § 95 a SGB V aufzuheben, die die Möglichkeit der Niederlassung als Allgemeinärztin/-arzt nach dem 01.01.2006 bei denjenigen Ärztinnen und Ärzten ausschließen, die den Facharzt für Allgemeinmedizin nach 3-jähriger Weiterbildung erworben haben.

Dazu liegt auf Drucksache Nr. VI-62 a ein Änderungsantrag vor, wonach der Antrag 62 wie folgt ergänzt werden soll:

Dies findet lediglich für Kolleginnen und Kollegen Anwendung, die ihre 3-jährige Weiterbildung bis Ende 1998 begonnen haben.

Möchte jemand dagegen sprechen? - Das ist nicht der Fall.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer stimmt der Vorstandsüberweisung zu? - Wer ist dagegen? - Zahlreiche Gegenstimmen, aber die Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen. Damit sind die beiden Anträge an den Vorstand überwiesen.

© 2002, Bundesärztekammer.