TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Nunmehr kommen wir zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-73 von Herrn Professor Kunze und Herrn Dr. Ottmann. Es geht um das Stichwort "Sozialrecht darf ärztliches Berufsrecht nicht aushöhlen". Dazu gibt es eine Gegenrede von Herrn Kaplan. Bitte sehr.

Dr. Kaplan, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieser Antrag behauptet - zumindest indirekt -, dass die im Sozialgesetzbuch vollzogene Trennung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgungsebene im Berufsrecht nicht nachvollziehbar ist. Da dieser Komplex der Abstimmung von Berufsrecht und Honorarrecht ein äußerst schwieriges Gebiet ist und noch immer unsere Schwesterkörperschaft KBV betrifft, bitte ich, diesen Antrag an den Vorstand zu überweisen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. - Möchte jemand für den Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

- Dieser Antrag auf abstimmungsmäßige Nichtbefassung geht vor. Wer möchte sich abstimmungsmäßig mit diesem Antrag nicht befassen? - Das sind nur wenige. Wer ist dagegen, dass wir uns damit nicht befassen? - Dann befassen wir uns mit diesem Antrag. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Viele. Wer ist dagegen? - Nur wenige. Wer enthält sich? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

© 2002, Bundesärztekammer.