TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache VI-69. Der Betreff lautet: "Politische Stärkung der Ärzteschaft durch ausgewogenere Besetzung des Vorstandes der Bundesärztekammer". Der Vorstand soll um drei weitere Mitglieder aus dem Plenum des Deutschen Ärztetages vergrößert werden. Das kann nur eine Idee sein. Es kann nicht beschlossen werden, weil es sich um eine Satzungsänderung handelt. Sie können es allenfalls dem Vorstand überweisen oder sich damit nicht befassen, wenn Sie meinen, es sei kein geeignetes Thema.

Dazu bitte Herr Möhrle.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Absatz des Antrags, der mit den Worten "Der Vorstand der Bundesärztekammer" beginnt und mit den Worten "aus dieser Gruppierung kommen" endet, ist sachlich falsch. Wir haben seit 1995 nicht mehr einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der angestellten Ärzte und eine Vertreterin der Ärztinnen, sondern "zwei weitere Mitglieder", die in den Vorstand gewählt werden. Der Vorstand umfasst schon jetzt 19 Personen, davon 17 Kammerpräsidenten. Wenn der Präsident und die beiden Vizepräsidenten nicht zugleich auch Kammerpräsidenten wären - das muss ja nicht sein -, wären es 22 Vorstandsmitglieder.

Sie wissen alle, dass die Handlungsfähigkeit eines Gremiums ab einer bestimmten Größe zumindest leidet. Ich empfehle Ihnen dringend, den Vorstand nicht zu vergrößern.
Darüber hinaus muss ich als "Finanzmensch" sagen: Jedes Vorstandsmitglied kostet Geld. Bitte überdenken Sie das und überweisen Sie den Antrag an den Vorstand, damit dieser darüber nachdenkt.

Ich danke Ihnen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Das muss sowieso geschehen, weil das ja nicht beschlossen werden kann. Der entscheidende Satz lautet, dass die Angestellten und die Niedergelassenen annähernd gleich vertreten sein sollen. Das regelt sich in einer Arbeitsgemeinschaft, die aus Landesärztekammern besteht, durch die Wahlen in den Landesärztekammern. Wir können ja schlecht sagen, wenn aus dieser Sicht ein "falscher" Kammerpräsident gewählt wird, müssen wir einen anderen daneben setzen, damit das ausgewogen ist. Ich kann mir nur schlecht vorstellen, wie das funktionieren soll.

Aber wir wollen das nicht abbügeln. Wenn Sie es dem Vorstand überweisen, machen wir uns Gedanken über dieses Thema.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

- Es wird Nichtbefassung beantragt.

N. N.:

Auch wenn es spät ist und alle nach Hause wollen: Wir haben in der Vertreterversammlung Rheinland-Pfalz darüber gesprochen. Dort ist der Wunsch aufgekommen, dass im Vorstand der Bundesärztekammer doch ein ausgewogeneres Verhältnis herrschen sollte. Man hat keinen Einfluss darauf, wer gewählt wird. Ich erinnere daran, dass, als die Position des Vertreters der angestellten Ärzte geschaffen wurde, nahezu nur Niedergelassene im Vorstand der Bundesärztekammer waren. Man hat damals die Meinung vertreten, dass ein Ausgleich herbeigeführt werden müsse.

Ich finde es sehr gut, dass im Vorstand zwei Mitglieder sind, die nicht Präsidenten von Landesärztekammern sind, die unabhängig von ihren Ländergremien entscheiden und Ideen mit einbringen können. Es wäre gar nicht so schlimm, wenn es drei weitere Mitglieder im Vorstand gäbe. Das würde die Arbeit verbessern und es gäbe eine wesentlich bessere Ausgewogenheit, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Ärztinnen und Ärzten im Vorstand der Bundesärztekammer. Auch das könnte dadurch verbessert werden.

Im Übrigen läuft der Antrag nur darauf hinaus, dass sich der Vorstand Gedanken darüber macht, wie man das in Form einer Satzungsänderung umsetzen könnte, um es im nächsten Jahr zu beraten.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Sie haben verstanden, was der Antragsteller meint. Es ist Nichtbefassung beantragt. Wer möchte sich abstimmungsmäßig mit diesem Antrag nicht befassen? - Wer möchte sich mit diesem Antrag befassen? - Das ist die Minderheit. Wer enthält sich? - Dann ist abstimmungsmäßige Nichtbefassung beschlossen. Der Stoff ist vorhanden; wir wissen, dass da ein Problem besteht.

© 2002, Bundesärztekammer.