ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4a
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
I-4) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Möhrle
und PD Dr. Wönne (Drucksache I-4a) fasst der 105. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, nachdem
die neue Approbationsordnung für Ärzte beschlossen ist,
die AiP-Phase zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch Änderung
der Bundesärzteordnung abzuschaffen. Bis zur Abschaffung
ist durch tarifvertragliche Regelungen dafür zu sorgen, dass
die Vergütung für AiP's ihrer tatsächlichen Tätigkeit
entspricht, d. h. analog zu vollapprobierten Ärztinnen und
Ärzten nach BAT II erfolgt.
Ärztinnen und Ärzte sind mit erfolgreichem 3. Staatsexamen
für eine verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit qualifiziert
und üben diese mit hohem persönlichen Einsatz in unseren
Kliniken und Praxen aus. Die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten
im Praktikum ist unterbezahlt und muss daher in Ost- und Westdeutschland
gleich und angemessen entlohnt werden.
Die seitens der Bundesregierung in Verbindung mit der reformierten
Medizinerausbildung geplante Abschaffung der AiP-Phase wird der
aktuellen Situation nicht gerecht. Bei Inkrafttreten der novellierten
ärztlichen Approbationsordnung zum 1. Oktober 2003 und noch
zusätzlich notwendiger Änderung der Bundesärzteordnung
droht die Abschaffung der AiP-Phase erst mit erheblicher zeitlicher
Verzögerung im Jahr 2009 vollzogen zu werden. Tatsächlich
leisten jedoch Ärztinnen und Ärzte auch derzeit nach
erfolgreichem mindestens 6-jährigem Studium einschließlich
des bereits absolvierten unbezahlten Praktischen Jahres die gleiche
Arbeit, die auch von zukünftigen Ärztegenerationen aus
Modell- und Reformstudiengängen erwartet wird.
Die fortgesetzte erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger
in Deutschland und ein Hinauszögern der Abschaffung der AiP-Phase
sind nicht akzeptabel und drohen den bereits vorhandenen Mangel
an medizinischen Nachwuchskräften weiter zu verschärfen.
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