ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 7
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 7a
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
I-7) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Lutz (Drucksache
I-7a) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Nach den Regelungen des Fallpauschalengesetzes (FPG) soll ab
1. Januar 2003 zunächst auf freiwilliger Basis und ab 1.
Januar 2004 für alle Krankenhäuser verbindlich ein neues
DRG-Vergütungssystem (Diagnosis Related Groups) für
Krankenhausleistungen eingeführt werden.
Der Deutsche Ärztetag hat bereits im Vorjahr eindringlich
vor den Risiken einer übereilten Einführung gewarnt,
da das an den Australian Refined-DRGs orientierte Fallpauschalensystem
gegenwärtig auf der Basis einer nur unzureichenden Datengrundlage
heraus entsteht. Der politisch gewollte, medizinisch aber nicht
vertretbare enge Zeitplan zur Einführung der DRGs wird nicht
die effizientesten Krankenhäuser, sondern zunächst die
Kliniken belohnen, die am schnellsten in das DRG-System übergehen.
Diese Entwicklung entspricht nicht der mit der DRG-Einführung
erwünschten größeren Leistungsgerechtigkeit des
Krankenhausvergütungssystems. Auch widerspricht sie elementar,
wegen ihres im Jahr 2003 hohen administrativen Zusatzaufwandes
für die Kostenträger, jeglichen Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen.
Die gesetzlich mögliche vorläufige Ableitung der deutschen
DRG-Bewertungen aus den unter gänzlich anderen Rahmenbedingungen
ermittelten australischen Kostengewichten erscheint äußerst
fragwürdig. Unter diesen Voraussetzungen drohen insbesondere
in bisher nur unzureichend über DRGs abgebildeten Bereichen
wie der Intensivmedizin, (Früh-) Rehabilitation, Onkologie
und Palliativmedizin, Geriatrie, medizinischen Spezialbereichen
sowie der Versorgung komplexer multidisziplinärer Fälle
und behinderter Patienten nicht zu verantwortende Verzerrungen.
Schon jetzt ist klar erkennbar, dass sich die mit der Umsetzung
der DRG-Einführung beauftragte Selbstverwaltung aus Krankenhausträger-
und Krankenkassenverbänden in der knappen noch verfügbaren
Zeit auf wesentliche Eckpunkte des künftigen Vergütungssystems
nicht wird einigen können. Der Verband der Hersteller von
IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHK) hat bereits
frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine abrechnungswirksame
Einführung des DRG-Systems ab 1. Januar 2003 technisch kaum
mehr umgesetzt werden kann.
Andererseits müssen die Krankenhäuser bis zum 31. Oktober
2002 jedoch verbindlich erklären, ob sie dem neuen Vergütungssystem
bereits ab dem 1. Januar 2003 beitreten wollen. Die Krankenhäuser
müssen erhebliche Personal- und Sachmittel aufwenden, um
sich auf die DRG-Einführung und die Entscheidung über
die Wahrnehmung der Option des Früheinstiegs vorzubereiten.
Diese Mittel werden im budgetierten Krankenhaus der direkten Patientenversorgung
entzogen. Das ist nicht hinnehmbar! Es wäre fatal und höchst
unwirtschaftlich, wenn sich die Krankenhäuser weiter auf
ein Optionsmodell vorbereiten, welches technisch nicht zur Ausführung
kommen kann. Die Krankenhäuser und ihr Personal benötigen
eine seriöse Planungsgrundlage für ihren Wechsel in
das neue Vergütungssystem.
Der Deutsche Ärztetag verlangt daher vom Gesetzgeber, durch
Anpassung des FPG die Grundlagen der DRG-Einführung so zu
ändern, dass zunächst entsprechend dem von der deutschen
Ärzteschaft vorgeschlagenen Konvergenzmodell DRGs auf Simulationsbasis
erprobt werden können. Dabei sollen im Besonderen auch die
Probleme der nachstationären ambulanten Versorgung und der
dabei notwendigen häuslichen Pflege berücksichtigt werden.
Die Einführung des neuen DRG-Fallpauschalensystems darf
nicht wegen ausschließlich politisch begründeter Terminvorgaben
zu einem Last-Minute-Projekt mit ungewissen Auswirkungen auf die
Krankenversorgung geraten!
|