Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 7
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 7a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-7) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Lutz (Drucksache I-7a) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Nach den Regelungen des Fallpauschalengesetzes (FPG) soll ab 1. Januar 2003 zunächst auf freiwilliger Basis und ab 1. Januar 2004 für alle Krankenhäuser verbindlich ein neues DRG-Vergütungssystem (Diagnosis Related Groups) für Krankenhausleistungen eingeführt werden.

Der Deutsche Ärztetag hat bereits im Vorjahr eindringlich vor den Risiken einer übereilten Einführung gewarnt, da das an den Australian Refined-DRGs orientierte Fallpauschalensystem gegenwärtig auf der Basis einer nur unzureichenden Datengrundlage heraus entsteht. Der politisch gewollte, medizinisch aber nicht vertretbare enge Zeitplan zur Einführung der DRGs wird nicht die effizientesten Krankenhäuser, sondern zunächst die Kliniken belohnen, die am schnellsten in das DRG-System übergehen. Diese Entwicklung entspricht nicht der mit der DRG-Einführung erwünschten größeren Leistungsgerechtigkeit des Krankenhausvergütungssystems. Auch widerspricht sie elementar, wegen ihres im Jahr 2003 hohen administrativen Zusatzaufwandes für die Kostenträger, jeglichen Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen.

Die gesetzlich mögliche vorläufige Ableitung der deutschen DRG-Bewertungen aus den unter gänzlich anderen Rahmenbedingungen ermittelten australischen Kostengewichten erscheint äußerst fragwürdig. Unter diesen Voraussetzungen drohen insbesondere in bisher nur unzureichend über DRGs abgebildeten Bereichen wie der Intensivmedizin, (Früh-) Rehabilitation, Onkologie und Palliativmedizin, Geriatrie, medizinischen Spezialbereichen sowie der Versorgung komplexer multidisziplinärer Fälle und behinderter Patienten nicht zu verantwortende Verzerrungen.

Schon jetzt ist klar erkennbar, dass sich die mit der Umsetzung der DRG-Einführung beauftragte Selbstverwaltung aus Krankenhausträger- und Krankenkassenverbänden in der knappen noch verfügbaren Zeit auf wesentliche Eckpunkte des künftigen Vergütungssystems nicht wird einigen können. Der Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHK) hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine abrechnungswirksame Einführung des DRG-Systems ab 1. Januar 2003 technisch kaum mehr umgesetzt werden kann.

Andererseits müssen die Krankenhäuser bis zum 31. Oktober 2002 jedoch verbindlich erklären, ob sie dem neuen Vergütungssystem bereits ab dem 1. Januar 2003 beitreten wollen. Die Krankenhäuser müssen erhebliche Personal- und Sachmittel aufwenden, um sich auf die DRG-Einführung und die Entscheidung über die Wahrnehmung der Option des Früheinstiegs vorzubereiten. Diese Mittel werden im budgetierten Krankenhaus der direkten Patientenversorgung entzogen. Das ist nicht hinnehmbar! Es wäre fatal und höchst unwirtschaftlich, wenn sich die Krankenhäuser weiter auf ein Optionsmodell vorbereiten, welches technisch nicht zur Ausführung kommen kann. Die Krankenhäuser und ihr Personal benötigen eine seriöse Planungsgrundlage für ihren Wechsel in das neue Vergütungssystem.

Der Deutsche Ärztetag verlangt daher vom Gesetzgeber, durch Anpassung des FPG die Grundlagen der DRG-Einführung so zu ändern, dass zunächst entsprechend dem von der deutschen Ärzteschaft vorgeschlagenen Konvergenzmodell DRGs auf Simulationsbasis erprobt werden können. Dabei sollen im Besonderen auch die Probleme der nachstationären ambulanten Versorgung und der dabei notwendigen häuslichen Pflege berücksichtigt werden.

Die Einführung des neuen DRG-Fallpauschalensystems darf nicht wegen ausschließlich politisch begründeter Terminvorgaben zu einem Last-Minute-Projekt mit ungewissen Auswirkungen auf die Krankenversorgung geraten!

© 2002, Bundesärztekammer.