Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 8

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-8) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Ausländische Erfahrungen lassen erwarten, dass die Umsetzung des Fallpauschalengesetzes auch in Deutschland zu einem durchgreifenden Strukturwandel in der Gesundheitsversorgung führen wird. Dieser Strukturwandel wird nicht auf den stationären Bereich beschränkt bleiben und nicht ohne Risiken sein und kann daher nur unter der Beteiligung des ärztlichen Sachverstandes im Interesse der Sicherstellung einer hochqualitativen Versorgung unserer Patienten erfolgreich gestaltet werden.

Hierbei kommt es zunächst darauf an, das ausgewählte AR-DRG-System (Australian Refined-Diagnosis Related Groups) kurzfristig auf mögliche Problembereiche hin zu analysieren und auf empirischer Grundlage sachgerecht an die Leistungswirklichkeit in Deutschland anzupassen. Sollten sich die wenigen, durch das Fallpauschalengesetz (FPG) begrenzten Möglichkeiten einer DRG-unabhängigen zusätzlichen oder alternativen Vergütung von Leistungsbereichen nicht als ausreichend erweisen, muss die Politik im Sinne des "lernenden Systemansatzes" kurzfristig zu gesetzlichen Nachbesserungen bereit sein.

Damit dieses System nicht aus Fehlern zu Lasten der Krankenversorgung und zum Schaden der Patienten lernen muss, werden die Politik und die Vertragsparteien der Selbstverwaltung aufgefordert, die Ärzteschaft bei diesem Prozess frühzeitig mit einzubeziehen.

Besonderes Augenmerk gilt dabei der Analyse und Bewertung der Auswirkungen des neuen DRG-Vergütungssystems auf seine Wechselwirkungen mit dem ambulanten Versorgungsbereich.

Die Versorgung der Patienten im Krankenhaus ist auch dann gefährdet, wenn das neue DRG-System ohne Rücksicht auf die durch das ärztliche und pflegerische Personal tatsächlich geleistete Arbeitszeit durchgesetzt wird. Die in das FPG aufgenommene Regelung einer unter bestimmten Voraussetzungen möglichen Anhebung der Krankenhausbudgets ist zwar grundsätzlich zu begrüßen.

Sie stellt das Anerkenntnis der Politik dar, dass hier gehandelt werden muss. Sie wird aber allein bei weitem nicht ausreichen, um mehr als nur einen unbedeutenden Bruchteil des tatsächlichen Stellenmehrbedarfs zu finanzieren. Besonders dramatisch ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000 zu den gesetzlichen Arbeitsbedingungen für Ärzte zu sehen, welches auf Grund der Budgetzwänge an der Mehrheit der deutschen Krankenhäuser immer noch nicht umgesetzt wurde. In der Konsequenz dieses EuGH-Urteils werden bis zu 27.000 Ärztinnen und Ärzte mehr als bisher im Krankenhaus gebraucht.

Die Ursache des geradewegs in den akuten Ärztemangel führenden Attraktivitätsverlusts des krankenhausärztlichen Berufsbildes liegt aber keineswegs allein in der teils unmenschlichen Arbeitszeitsituation. Die auch durch das Fallpauschalengesetz weiter zunehmende Bürokratisierung entfernt die Ärztinnen und Ärzte zunehmend von ihrer eigentlichen Aufgabe: der Behandlung und menschlichen Unterstützung ihrer Patienten. Zwar steht die Notwendigkeit einer akkuraten und nachvollziehbaren Dokumentation der behandelten Diagnosen und erbrachten Leistungen außer Frage. Die nach den Vorgaben des FPG im Wesentlichen ohne direkte Beteiligung der Ärzteschaft festzulegenden Grundsätze für Fehlbelegungs-, Entlassungs- und Abrechnungsprüfungen nach § 17 c KHG dürfen jedoch nicht in eine primär durch Misstrauen geprägte forensisch-prüfmedizinische Dokumentationsspirale münden. Die Festlegung von Dokumentationsanforderungen und Prüfgrundsätzen darf aus diesem Grund auf keinen Fall an der Ärzteschaft und damit auch am Patienten vorbei erfolgen, sondern muss sich auch weiterhin primär an den klinisch relevanten Sachverhalten und den sich aus der akuten Befundsituation ergebenden Handlungsnotwendigkeiten orientieren.

Das ärztliche Streben gilt dem "gesund machen", nicht dem "krank schreiben"!

© 2002, Bundesärztekammer.