ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 13
Auf Antrag von Dr. Thomas (Drucksache I-13) fasst der 105. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag begrüßt jede Form der Verbesserung
der Patientenversorgung, sei es durch Sicherung der Qualität
der ärztlichen Leistungen, sei es durch einen verbesserten
Informationsfluss zwischen allen an der Behandlung Beteiligten
oder durch Anreize für eine verbesserte Mitarbeit (Compliance)
der Patienten.
Disease-Management-Programme für chronisch Kranke können
nur dazu beitragen, wenn
1. die Individualität des Erkrankten und das Vertrauensverhältnis
zwischen Patient und Arzt respektiert werden,
2. der Arzt nicht zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen
wird und die vorgesehenen Leitlinien zwar als Empfehlung betrachtet
werden, aber in Übereinstimmung mit dem Patienten davon abgewichen
werden kann,
3. das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten gewahrt
bleibt und er darüber entscheiden kann, inwieweit der Arzt
zusätzliche Daten über sich an die Krankenkasse weitergibt,
4. der Patient aus dem Programm jederzeit aussteigen kann, auch
für den Fall, dass er Erinnerungen durch Dritte als unangemessen
empfindet,
5. der Arzt aus dem Programm jederzeit aussteigen kann, für
den Fall, dass er von Dritten ohne die erforderliche medizinische
Kompetenz in seiner Handlungsweise beeinflusst werden soll,
6. der bürokratische Aufwand für die Durchführung
und Verwaltung der geplanten Programme gering gehalten und vergütet
wird,
7. neu entstehende Verwaltungskosten und die erwartete Leistungszunahme
außerhalb des Budgets vergütet werden und die dafür
erforderlichen Mittel nicht anderen ärztlichen Leistungen
entzogen, sondern von den Krankenkassen zusätzlich zur Verfügung
gestellt werden.
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