Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 24

Auf Antrag von Frau Schlang (Drucksache I-24) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag bedauert, dass die Inhalte der im April verabschiedeten neuen Approbationsordnung trotz der sehr langen Vorlaufzeit den Anforderungen an eine grundlegende Reform des Medizinstudiums nicht gerecht werden.

· Das Studium gliedert sich nur noch in zwei Abschnitte, einen von zwei und einen von vier Jahren, dessen letztes Jahr unverändert ein Praktisches Jahr bleibt.
· Die Prüfung am Ende des 1. Abschnitts wird erschwert und verändert, ohne dass in größerem Umfang klinische Inhalte aufgenommen werden: Zur praktisch unveränderten MC-Prüfung wird eine obligatorische mündlich-praktische Prüfung in den Fächern Anatomie, Biochemie, Physiologie hinzugefügt. Neuere internationale Erkenntnisse zur Form und zum Ablauf solcher mündlich-praktischer Prüfungen werden nicht als Voraussetzung benannt. Die - bisher wenigstens möglichen - Prüfungen in Medizinischer Soziologie und Psychologie entfallen ganz; damit steht der konkrete Entwurf im Widerspruch zu den selbst vom BMG benannten Zielen ("Die Verzahnung von klinischen und theoretischen Ausbildungsinhalten über die gesamte Studienzeit zu gewährleisten." "Die ganzheitliche Sicht der Patientensituation ... müssen verstärkt berücksichtigt werden.")
· Der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung soll vier Jahre nach dem 1. Abschnitt erst nach dem PJ (!) am Ende des gesamten Studiums erfolgen (Von Studenten als "Hammerexamen" bezeichnet). Der schriftliche MC-Teil soll allerdings nur noch mit 320 Fragen und insbesondere durch Fallstudien gestaltet werden. Während bisher im sechsten klinischen Semester ausreichend Zeit zur Prüfungsvorbereitung vorhanden war, soll dies in Zukunft unmittelbar nach dem PJ bei gleichzeitiger Vorbereitung auf die Mündlich-praktischen Prüfungen geschehen! Dies wird zu einer Verlängerung des Studiums führen, obwohl die Regelstudienzeit mit sechs Jahren und drei Monaten (· 3 (2) Satz 2) festgelegt bleibt. Nicht zur Kenntnis genommen wurden Hinweise, dass MC-Prüfungen mit weniger Fragen schwieriger sind als solche mit vielen Fragen und dass nach internationalem Stand der Diskussion von Fallstudien-Fragen wieder Abstand genommen wird, da diese zur korrekten Lösung schwer steuerbare Lese- und Verständniszeiten erforderlich machen.
· Die MC-Prüfungen sollen weiterhin von einem Institut ohne Berücksichtigung der Rückmeldemöglichkeit an die direkt Lehrenden konzipiert werden. Der zentrale Kritikpunkt am gegenwärtigen Studium, dass die zentralen Prüfungen keinerlei Rückmeldungen an die Lehrenden über den Erfolg ihrer eigenen Lehre gestatten, und die Studenten sich auf die Prüfungen ohne Zusammenhang zu den angebotenen Lehrveranstaltungen vorbereiten müssen, bleibt unreformiert.
· Eine Fächerreduzierung erfolgt nicht! Im Gegenteil: allein im 2. Abschnitt (die sechs Semester vor dem PJ) wird die Absolvierung von 39 "Fächern, Querschnittsbereichen und Blockpraktika", also mehr als bisher, mit über 33 benoteten Prüfungen verlangt.
· Schritte zur Streichung der AiP-Phase werden nur insofern benannt, als die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bundesärzteordnung durch Abschaffung des AIP zu ändern - allerdings nur für diejenigen, die nach der neuen ApprO studieren werden, also frühestens ab 2009!
· Die beabsichtigte "Anpassung der Studienanfängerzahlen", sprich ihre Reduzierung, bleibt bestehen. Jetzt allerdings durch Erweiterung der Gruppengrößen gegenüber dem 1997er Entwurf nur noch um 10 %. Dies erstaunt insbesondere deswegen, weil inzwischen Stellen in Krankenhäusern außerhalb der Ballungszentren bereits aus Mangel an Bewerbern über längere Zeit nicht besetzt werden können. Darüber hinaus hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung, eine Institution mit ansonsten jahrzehntelanger Tradition in Warnungen vor Aufnahme des Medizinstudiums wegen Überfüllung des Arztberufes, gerade kund getan, dass bereits jetzt und erst recht in den nächsten Jahren wichtige Kassenarztsitze, insbesondere in den neuen Bundesländern aus Ärztemangel nicht mehr besetzt werden können.
· Auch der Regelstudiengang (bisher nur für Modellstudiengänge vorgeschrieben) und zusätzlich auch die einzelnen Unterrichtsveranstaltungen sollen regelmäßig evaluiert werden - mit Veröffentlichungspflicht für die Ergebnisse. Diese an sich begrüßenswerte Regelung erweist sich aber als hohle Absichtserklärung, da ausdrücklich keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Wer die Lage der Fakultäten und ihre Möglichkeiten, zusätzliches Geld für qualifizierte und daher teure Evaluation ausgeben zu können, kennt, wird diese Absichtserklärung sofort abschreiben müssen. Bisher verfügen die meisten Fakultäten nicht einmal über qualifiziert ausgestattete Studiendekanate!
· Das Inkrafttreten ist für die Studienanfänger ab Herbst 2003 vorgesehen. Von den zur Zeit Studierenden werden daher allenfalls diejenigen betroffen sein, die ihr Physikum allzu lange hinaus schieben. Damit ist vermutlich auch das geringe Interesse der Studierenden an dieser Reform zu erklären.
· Den Fakultäten droht bei Annahme ein arbeitsreiches Jahr. Alle Lehrveranstaltungen und alle Studien- und Praktikumsordnungen sind grundsätzlich umzugestalten und unter erheblichem Aufwand neu zu planen. Ob sich bei überall durchgreifenden finanziellen Kürzungen hierfür engagierte Dozenten findet, darf bezweifelt werden.

© 2002, Bundesärztekammer.