Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 34

Auf Antrag von Frau Dr. Beck und Dr. Lindhorst (Drucksache I-34) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag bekräftigt nachdrücklich die Forderung des letzten Deutschen Ärztetages an die Verantwortlichen auf Bundesebene und in den Bundesländern, besonders auch an die Krankenkassen und Krankenhausträger, für verantwortbare Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern zu sorgen. (Bezugnahme auf einstimmig gefasste Entschließung II/1.: Ausbeutung der Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten).

Gegenwärtig wird von Ärztinnen und Ärzten in der überwiegenden Mehrzahl deutscher Krankenhäuser in erheblichem Umfange über die tarifliche bzw. in den Anstellungsverträgen vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit geleistet. Während der Bereitschaftsdienstzeiten müssen in großem Maße Routinetätigkeiten ausgeführt werden, und der Anteil tatsächlicher Arbeitsleistung an der gesamten Bereitschaftsdienstzeit ist häufig so hoch, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Bereitschaftsdienst nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus werden die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes betreffend Ruhezeiten nach Bereitschaftsdiensten mit hohem Arbeitsanfall häufig nicht eingehalten.

Ärztliche Mehrarbeit und Art und Umfang der Tätigkeiten im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden in der Regel nicht oder nur sehr lückenhaft dokumentiert und damit wird die ärztliche Mehrarbeit auch nicht vergütet. Die ständig zunehmende Belastung der Ärzte mit bürokratischen Aufgaben, z. B. durch die Einführung des DRG-Vergütungssystemes für Krankenhäuser, ist sowohl eine wesentliche Ursache dieser Probleme als auch der wichtigste Grund der Unzufriedenheit insbesondere bei jüngeren Krankenhausärzten mit ihrer Tätigkeit.

Diese Zustände sind nicht länger zu akzeptieren und der Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

1. Die umgehende Einführung geeigneter (elektronischer) Systeme zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit von Ärzten,
2. die Vergütung und/oder den Ausgleich durch Freizeit für ärztliche Mehrarbeit,
3. die Anerkennung arbeitsintensiver Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit sowie die Einhaltung der geltenden Arbeitszeitbedingungen und
4. die Vermeidung weiterer Belastung der Ärzte mit zusätzlichen Dokumentations- und sonstigen bürokratischen Aufgaben

in allen Krankhäusern.

Begründung:

Die Landesärztekammern Thüringen und Hessen führten 2001/2002 bei ihren im Krankenhaus tätigen Mitgliedern repräsentative, anonyme Befragungen zu den Arbeitsbedingungen und zur Arbeitszufriedenheit durch.

Die im Antrag beschriebenen Missstände wurden durch diese Erhebungen zweifelsfrei bewiesen und quantifiziert. Ferner belegen die Untersuchungen, dass diese Probleme keineswegs nur auf einzelne Krankenhäuser, Abteilungen o. ä. konzentriert oder beschränkt sind, sondern eher den flächendeckenden Normalzustand unabhängig von Bettenzahl, Versorgungsebene des Krankenhauses etc. darstellen.

Auf die Frage "Was empfinden Sie in Ihrer augenblicklichen Tätigkeit als besonders unangenehm?" mit einer Liste mit 12 Merkmalen, von denen bis zu 5 ausgewählt werden konnten, entschieden sich etwa ¾ der antwortenden Ärzte für
· "zuviel Verwaltungsarbeit"
Erst mit deutlichem Abstand (ca. ½ aller Antwortenden) folgen dann die drei Merkmale:
· "zu wenig Zeit für die Patienten"
· "Arbeitsüberlastung"
· "lange Arbeitszeit / Überstunden"

In Thüringen gaben nur 7 % der befragten Krankenhaus-Ärztinnen und -Ärzte an, sehr zufrieden mit ihrer Arbeit zu sein, mehr als 30 % waren nicht zufrieden bzw. sehr unzufrieden. In Hessen waren 39 % der AiP und 41 % der Assistenten nicht zufrieden oder sehr unzufrieden.

© 2002, Bundesärztekammer.