ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 34
Auf Antrag von Frau Dr. Beck und Dr. Lindhorst (Drucksache I-34)
fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 105. Deutsche Ärztetag bekräftigt nachdrücklich
die Forderung des letzten Deutschen Ärztetages an die Verantwortlichen
auf Bundesebene und in den Bundesländern, besonders auch
an die Krankenkassen und Krankenhausträger, für verantwortbare
Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern zu sorgen. (Bezugnahme
auf einstimmig gefasste Entschließung II/1.: Ausbeutung
der Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten).
Gegenwärtig wird von Ärztinnen und Ärzten in der
überwiegenden Mehrzahl deutscher Krankenhäuser in erheblichem
Umfange über die tarifliche bzw. in den Anstellungsverträgen
vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit geleistet. Während
der Bereitschaftsdienstzeiten müssen in großem Maße
Routinetätigkeiten ausgeführt werden, und der Anteil
tatsächlicher Arbeitsleistung an der gesamten Bereitschaftsdienstzeit
ist häufig so hoch, dass die Voraussetzungen für die
Anordnung von Bereitschaftsdienst nicht mehr gegeben sind. Darüber
hinaus werden die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes betreffend
Ruhezeiten nach Bereitschaftsdiensten mit hohem Arbeitsanfall
häufig nicht eingehalten.
Ärztliche Mehrarbeit und Art und Umfang der Tätigkeiten
im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden in der Regel nicht
oder nur sehr lückenhaft dokumentiert und damit wird die
ärztliche Mehrarbeit auch nicht vergütet. Die ständig
zunehmende Belastung der Ärzte mit bürokratischen Aufgaben,
z. B. durch die Einführung des DRG-Vergütungssystemes
für Krankenhäuser, ist sowohl eine wesentliche Ursache
dieser Probleme als auch der wichtigste Grund der Unzufriedenheit
insbesondere bei jüngeren Krankenhausärzten mit ihrer
Tätigkeit.
Diese Zustände sind nicht länger zu akzeptieren und
der Deutsche Ärztetag fordert deshalb:
1. Die umgehende Einführung geeigneter (elektronischer)
Systeme zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit von Ärzten,
2. die Vergütung und/oder den Ausgleich durch Freizeit für
ärztliche Mehrarbeit,
3. die Anerkennung arbeitsintensiver Bereitschaftsdienste als
Arbeitszeit sowie die Einhaltung der geltenden Arbeitszeitbedingungen
und
4. die Vermeidung weiterer Belastung der Ärzte mit zusätzlichen
Dokumentations- und sonstigen bürokratischen Aufgaben
in allen Krankhäusern.
Begründung:
Die Landesärztekammern Thüringen und Hessen führten
2001/2002 bei ihren im Krankenhaus tätigen Mitgliedern repräsentative,
anonyme Befragungen zu den Arbeitsbedingungen und zur Arbeitszufriedenheit
durch.
Die im Antrag beschriebenen Missstände wurden durch diese
Erhebungen zweifelsfrei bewiesen und quantifiziert. Ferner belegen
die Untersuchungen, dass diese Probleme keineswegs nur auf einzelne
Krankenhäuser, Abteilungen o. ä. konzentriert oder beschränkt
sind, sondern eher den flächendeckenden Normalzustand unabhängig
von Bettenzahl, Versorgungsebene des Krankenhauses etc. darstellen.
Auf die Frage "Was empfinden Sie in Ihrer augenblicklichen
Tätigkeit als besonders unangenehm?" mit einer Liste
mit 12 Merkmalen, von denen bis zu 5 ausgewählt werden konnten,
entschieden sich etwa ¾ der antwortenden Ärzte für
· "zuviel Verwaltungsarbeit"
Erst mit deutlichem Abstand (ca. ½ aller Antwortenden)
folgen dann die drei Merkmale:
· "zu wenig Zeit für die Patienten"
· "Arbeitsüberlastung"
· "lange Arbeitszeit / Überstunden"
In Thüringen gaben nur 7 % der befragten Krankenhaus-Ärztinnen
und -Ärzte an, sehr zufrieden mit ihrer Arbeit zu sein, mehr
als 30 % waren nicht zufrieden bzw. sehr unzufrieden. In Hessen
waren 39 % der AiP und 41 % der Assistenten nicht zufrieden oder
sehr unzufrieden.
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