Der 105. Deutsche Ärztetag nimmt das Projekt "Nationales
Programm für Versorgungsleitlinien bei der Bundesärztekammer
(NPL)" zustimmend zur Kenntnis.
Er spricht sich für eine Prüfung der Institutionalisierung
des Programms aus, weil damit folgendes erreicht werden kann,
dass:
· die Festlegung der Behandlung und ihre Koordination im
Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme ärztliche Aufgabe
bleibt sowie Leitlinien im Rahmen der strukturierten Krankenversorgung
weder durch die Art ihrer Definition noch durch die Anwendung
externer Prüfroutinen den Charakter einer verpflichtenden
Vorgabe annehmen (siehe: Gemeinsames Votum der Vorstände
von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung
zur Einführung strukturierter Behandlungsprogramme in der
GKV vom 26. April 2002);
· evidenzbasierte Grundsätze von Diagnostik und Therapie
für strukturierte Behandlungsprogramme in der GKV wissenschaftlich
begründet und praktikabel sind sowie bereits funktionierende
Leitlinien berücksichtigen (siehe Beschluss des 104. Deutschen
Ärztetages);
· die inhaltlichen Eckpunkte strukturierter Behandlungsprogramme
im Konsens zwischen den Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften
und der AWMF sowie den zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften
erarbeitet, gepflegt und implementiert werden;
· die Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahrens von Bundesärztekammer,
Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Kooperation mit den
Spitzenverbänden der Kranken- und Rentenversicherungen und
der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie die Anliegen des Patientenforums
bei der Erstellung von Versorgungsleitlinien berücksichtigt
werden.
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, die Möglichkeit
einer dauerhaften Institutionalisierung des Nationalen Programms
für Versorgungsleitlinien zu prüfen.
Begründung:
Angestoßen durch die Beratungen des Koordinierungsausschusses
gem. · 137 f SGB V zur Definition von Anforderungen an strukturierte
Behandlungsprogramme hat der Vorstand der Bundesärztekammer
im März 2002 beschlossen, dass die Bundesärztekammer
die Schirmherrschaft für ein "Nationales Programm für
Versorgungsleitlinien bei der Bundesärztekammer (NPL)"
übernimmt.
Strukturierte Behandlungsprogramme müssen auf einheitliche
Therapieempfehlungen gestützt werden, für die in Deutschland
die notwendigen evidenzbasierten Konsensusleitlinien bislang nicht
in jeder Hinsicht zur Verfügung stehen. NPL schafft mit "Versorgungs-Leitlinien"
die inhaltliche Grundlage für Strukturierte Behandlungsprogramme
und garantiert die Aktualisierung nach dem besten verfügbaren
Stand der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung
der Kriterien der evidenzbasierten Medizin.
Im Mittelpunkt von NPL steht die Darlegung und Implementierung
abgestimmter Schlüsselempfehlungen deutscher Leitlinien und
evidenzbasierter Handlungsempfehlungen verschiedener Herausgeber
zu einer bestimmten, prioritären Versorgungsproblematik.
Hierdurch wird insbesondere die Berücksichtigung evidenzbasierter
Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften,
der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und
weiterer Verfasser in der Patientenversorgung gefördert.
Die im Rahmen von NPL entwickelten Versorgungsleitlinien sollen
garantieren, dass
· die Festlegung der Behandlung und ihre Koordination im
Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme ärztliche Aufgabe
bleibt sowie Leitlinien im Rahmen der strukturierten Krankenversorgung
weder durch die Art ihrer Definition noch durch die Anwendung
externer Prüfroutinen den Charakter einer verpflichtenden
Vorgabe annehmen. (siehe: Gemeinsames Votum der Vorstände
von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung
zur Einführung strukturierter Behandlungsprogramme in der
GKV vom 26. April 2002)
· evidenzbasierte Grundsätze von Diagnostik und Therapie
für strukturierte Behandlungsprogramme in der GKV wissenschaftlich
begründet und praktikabel sind
· die inhaltlichen Eckpunkte strukturierter Behandlungsprogramme
im Konsens zwischen den Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften
und der AWMF sowie den zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften
erarbeitet, gepflegt und implementiert werden
· die Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahrens von
Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung
in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Kranken- und
Rentenversicherungen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
sowie die Anliegen des Patientenforums bei der Erstellung von
Versorgungsleitlinien berücksichtigt werden.
· Zu diesem Zweck wurde die organisatorische Realisierung
des NPL von der Bundesärztekammer in Abstimmung mit der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung an die Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung
(ÄZQ) delegiert.
Als erstes Ergebnis des NLP konnte im April 2002 die Versorgungsleitlinie
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Diabetes Gesellschaft,
der Fachkommission Diabetes Sachsen, der Deutschen Gesellschaft
für Innere Medizin und der AWMF konsentiert werden. Die Leitlinie
wurde auf dem Deutschen Diabetes-Kongress von Prof. Dr. Schulze,
Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, und
Prof. Dr. Landgraf, Präsident der DDG vorgestellt. Eine erste
Auflage von 5000 Stück wurde von der Deutschen Diabetes Gesellschaft
an die Kongressteilnehmer kostenfrei verteilt.
Der erfolgreiche Start spricht für eine Institutionalisierung
des Programms. Die Versorgungsleitlinie Diabetes mellitus Typ
2 unterstützt im übrigen das Anliegen des 104. Deutschen
Ärztetages, bereits funktionierende Leitlinien in der Versorgung
wirksam werden zu lassen (Drucksachen V-6 und V-6a des 104. Deutschen
Ärztetages).