Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Individualisierung oder Standardisierung in der Medizin?

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II - 2

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache II-2) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag nimmt das Projekt "Nationales Programm für Versorgungsleitlinien bei der Bundesärztekammer (NPL)" zustimmend zur Kenntnis.

Er spricht sich für eine Prüfung der Institutionalisierung des Programms aus, weil damit folgendes erreicht werden kann, dass:
· die Festlegung der Behandlung und ihre Koordination im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme ärztliche Aufgabe bleibt sowie Leitlinien im Rahmen der strukturierten Krankenversorgung weder durch die Art ihrer Definition noch durch die Anwendung externer Prüfroutinen den Charakter einer verpflichtenden Vorgabe annehmen (siehe: Gemeinsames Votum der Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zur Einführung strukturierter Behandlungsprogramme in der GKV vom 26. April 2002);
· evidenzbasierte Grundsätze von Diagnostik und Therapie für strukturierte Behandlungsprogramme in der GKV wissenschaftlich begründet und praktikabel sind sowie bereits funktionierende Leitlinien berücksichtigen (siehe Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages);
· die inhaltlichen Eckpunkte strukturierter Behandlungsprogramme im Konsens zwischen den Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften und der AWMF sowie den zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften erarbeitet, gepflegt und implementiert werden;
· die Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahrens von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Kranken- und Rentenversicherungen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie die Anliegen des Patientenforums bei der Erstellung von Versorgungsleitlinien berücksichtigt werden.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, die Möglichkeit einer dauerhaften Institutionalisierung des Nationalen Programms für Versorgungsleitlinien zu prüfen.

Begründung:
Angestoßen durch die Beratungen des Koordinierungsausschusses gem. · 137 f SGB V zur Definition von Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme hat der Vorstand der Bundesärztekammer im März 2002 beschlossen, dass die Bundesärztekammer die Schirmherrschaft für ein "Nationales Programm für Versorgungsleitlinien bei der Bundesärztekammer (NPL)" übernimmt.

Strukturierte Behandlungsprogramme müssen auf einheitliche Therapieempfehlungen gestützt werden, für die in Deutschland die notwendigen evidenzbasierten Konsensusleitlinien bislang nicht in jeder Hinsicht zur Verfügung stehen. NPL schafft mit "Versorgungs-Leitlinien" die inhaltliche Grundlage für Strukturierte Behandlungsprogramme und garantiert die Aktualisierung nach dem besten verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin.

Im Mittelpunkt von NPL steht die Darlegung und Implementierung abgestimmter Schlüsselempfehlungen deutscher Leitlinien und evidenzbasierter Handlungsempfehlungen verschiedener Herausgeber zu einer bestimmten, prioritären Versorgungsproblematik. Hierdurch wird insbesondere die Berücksichtigung evidenzbasierter Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und weiterer Verfasser in der Patientenversorgung gefördert.


Die im Rahmen von NPL entwickelten Versorgungsleitlinien sollen garantieren, dass
· die Festlegung der Behandlung und ihre Koordination im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme ärztliche Aufgabe bleibt sowie Leitlinien im Rahmen der strukturierten Krankenversorgung weder durch die Art ihrer Definition noch durch die Anwendung externer Prüfroutinen den Charakter einer verpflichtenden Vorgabe annehmen. (siehe: Gemeinsames Votum der Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zur Einführung strukturierter Behandlungsprogramme in der GKV vom 26. April 2002)
· evidenzbasierte Grundsätze von Diagnostik und Therapie für strukturierte Behandlungsprogramme in der GKV wissenschaftlich begründet und praktikabel sind
· die inhaltlichen Eckpunkte strukturierter Behandlungsprogramme im Konsens zwischen den Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften und der AWMF sowie den zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften erarbeitet, gepflegt und implementiert werden
· die Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahrens von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Kranken- und Rentenversicherungen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie die Anliegen des Patientenforums bei der Erstellung von Versorgungsleitlinien berücksichtigt werden.

· Zu diesem Zweck wurde die organisatorische Realisierung des NPL von der Bundesärztekammer in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ) delegiert.

Als erstes Ergebnis des NLP konnte im April 2002 die Versorgungsleitlinie Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Diabetes Gesellschaft, der Fachkommission Diabetes Sachsen, der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und der AWMF konsentiert werden. Die Leitlinie wurde auf dem Deutschen Diabetes-Kongress von Prof. Dr. Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, und Prof. Dr. Landgraf, Präsident der DDG vorgestellt. Eine erste Auflage von 5000 Stück wurde von der Deutschen Diabetes Gesellschaft an die Kongressteilnehmer kostenfrei verteilt.

Der erfolgreiche Start spricht für eine Institutionalisierung des Programms. Die Versorgungsleitlinie Diabetes mellitus Typ 2 unterstützt im übrigen das Anliegen des 104. Deutschen Ärztetages, bereits funktionierende Leitlinien in der Versorgung wirksam werden zu lassen (Drucksachen V-6 und V-6a des 104. Deutschen Ärztetages).

© 2002, Bundesärztekammer.