Disease-Management-Programme nur für die Patienten - nicht
gegen sie!
Der 105. Deutsche Ärztetag stellt fest, dass eine rationale
Behandlung unter angeleiteter selbstverantwortlicher Mitwirkung
der Patienten und unter Anwendung einer evidenzbasierten und leitliniengestützten
Medizin eine in der Regel sinnvolle Vorgehensweise darstellt.
Der Deutsche Ärztetag bedauert, dass dieses sinnvolle Instrument
dazu missbraucht werden soll, eine politische Fiktion, nämlich
den Wettbewerb der Krankenkassen über das Konstrukt des Risikostrukturausgleiches
scheinbar zu erhalten.
Er weist daraufhin, dass hierbei ausgerechnet besonders schutzbedürftige
Menschen, nämlich chronisch Kranke, für politische Manöver
instrumentalisiert werden.
Der Deutsche Ärztetag vermisst die gründliche Planung
der Programme und beklagt die mangelhafte Einbeziehung des stationären
Sektors in die DMP-Planung.
Der Deutsche Ärztetag stellt klar:
Wenn DMPs gemeinsam mit Krankenkassen vereinbart werden,
· dürfen unter Personenbezug nur administrative Daten
(einschließlich der für das Programm maßgeblichen
Leitdiagnose) an die Krankenkassen weitergeleitet werden, keinesfalls
dürfen Befund- oder Anamnesedaten identifizierbar an die
Krankenkasse weitergeleitet werden,
· dürfen gegenüber den Patienten, die sich für
ein Programm einschreiben, für die Behandlung angemessene
aber nicht in den DMPs vorgesehene Verfahren und Medikamente weder
verschwiegen noch - wenn der Patient dann solche wünscht
- vorenthalten werden,
· dürfen Patienten, die sich nicht in Disease-Management-Programme
einschreiben, nicht gegenüber anderen Patienten benachteiligt
werden und
· dürfen Kassen nicht unter Umgehung der behandelnden
Ärzte in die Patientenbehandlung eingreifen (Versichertenbezogene
Kommunikation der Kassen).
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert
· den Gesetzgeber auf, die gesundheitliche widersinnige Verknüpfung
von Wettbewerb, Risikostrukturausgleich und DMPs umgehend aufzuheben,
und die Patienten nicht weiterhin zur Manövriermasse der
Krankenkasse zu machen.
· die Bundesregierung auf, der ärztlichen Selbstverwaltung
ausreichend Zeit zu geben, DMPs vernünftig zu planen, zu
administrieren und für eine adäquate Einbeziehung des
stationären Sektors zu sorgen,
· die Krankenkassen auf, jegliche Versuche in das Patienten/Arzt-Verhältnis
einzugreifen oder ein Case Management zu betreiben, strikt zu
unterlassen,
· die Ärzteschaft auf, einmütig den Kassen nur
pseudonymisierte arzt- und patientenbezogene Daten zu liefern,
da berufsethische und berufsrechtliche (BO) Vorgaben die Freigabe
sensibler Patientendaten an Dritte verbieten.