ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III - 4
Auf Antrag von Frau Dr. Huber und Dr. Hülskamp
(Drucksache III-4) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Zuweisung öffentlicher
Mittel von Seiten des Gesetzgebers zum Ausgleich der Mehrarbeit
(z. B. Bereitschaftsdienste) von Arbeitskollegen, die durch die
eingeschränkte Einsatzfähigkeit bei Schwangerschaft
entsteht.
Begründung:
Schwangerschaftsbedingte Ausfälle von Ärztinnen auf
Grund der Einhaltung des Mutterschutzgesetzes (Nachtarbeit; Arbeit
mit infektiösem Material; Arbeit im Operationssaal etc.)
stellen Kliniken häufig vor unlösbare Probleme - insbesondere
in kleinen Abteilungen.
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