BESCHLUSSANTRAG III - 5
Auf Antrag von Frau Dr. Bühren (Drucksache III-5) fasst der
105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Verantwortlichen der Medizinischen
Fakultäten an deutschen Universitäten auf, die Chancengleichheitsprogramme
der einzelnen Bundesländer umzusetzen und die Kinderbetreuung
an ihrer jeweiligen Universität
für Ärztinnen und Ärzte und für Medizinstudierende
wesentlich zu verbessern, da
1. von 31 medizinischen Fakultäten 12 (39 %) keine Krippenplätze
(für Kinder bis 3 Jahren), 10 (32 %) keine Kindergartenplätze
(für Kinder von 3 bis 6 Jahren) und 21 (68 %) keine Hortplätze
(für Kinder über 6 Jahren) anbieten. Angebote externer
Träger, die aber räumlich der Fakultät angegliedert
sind, sind hierbei bereits mit einbezogen.1
2. häufig (in 50 % der Fälle) die Benutzung dieser Einrichtungen
für Kinder von Studierenden nicht vorgesehen ist; teilweise
(in 13 % der Fälle) können auch Kinder von Teilzeitkräften
diese Einrichtungen nicht nutzen; gelegentlich (in 4 % der Fälle)
ist die Nutzung der Einrichtungen von Kindern wissenschaftlicher
Mitarbeiter/innen und medizinisch-technischem Verwaltungspersonal
nicht möglich.
3. die unter 1. und 2. genannten Zahlen nicht darüber hinweg
täuschen dürfen, dass nur bei 2 der Einrichtungen genug
Plätze den eingehenden Anmeldungen gegenüber stehen.
D. h., dass auch bei einer an der Fakultät vorhandenen Betreuungseinrichtung
viele Mitarbeiter/innen diese nicht - oder nur nach längerer
Wartezeit - nutzen können.
4. 30 % der Kinderbetreuungseinrichtungen nicht vor 7:00 Uhr öffnen
und 30 % bereits vor oder um 17:00 Uhr schließen. Eine regelmäßige
Wochenendbetreuung bieten nur 17 % der Einrichtungen an - die
Hälfte davon allerdings nur jedes 2. Wochenende.
5. eine stundenweise Betreuungsmöglichkeit für Kinder
von Studierenden nur bei 8 von 31 Fakultäten (26 %) besteht,
für Kinder von Beschäftigten nur bei 6 von 31 Fakultäten
(19 %).
6. Möglichkeiten der Kinderbetreuung bei Veranstaltungen
bzw. in besonderen Situationen, wie z. B. Dienst oder Spätvorlesung,
nur 2 bzw. 3 der 31 Fakultäten (6 bzw. 10 %) anbieten.
1) Sonstige Vereinbarungen mit externen Trägern
haben noch 3 weitere Fakultäten getroffen.
2) Allerdings z. T. auch über das Studentenwerk der gesamten
Universität
(Diese Angaben beruhen auf einer Umfrage zur "Situation
der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen für
die Kinder von Ärztinnen und Ärzten und Studierenden"
der Kommission Klinika der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten
und Gleichstellungsbeauftragten von Oktober 2001 bis April 2002
unter Federführung der Sprecherin Prof. Dr. Gaby Kaczmarczyk,
Berlin.)
Begründung:
Diese Situation stellt eine strukturelle Benachteiligung der
Ärzte und Ärztinnen und Studierenden dar, die die Familienverantwortung
zufriedenstellend mit der Berufstätigkeit bzw. mit dem Studium
kombinieren wollen. Zu häufig führt der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen
dazu, dass zumeist Ärztinnen von einer Berufstätigkeit
absehen oder überwiegend Studentinnen ihr Studium abbrechen.
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