Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

BESCHLUSSANTRAG III - 5

Auf Antrag von Frau Dr. Bühren (Drucksache III-5) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Verantwortlichen der Medizinischen Fakultäten an deutschen Universitäten auf, die Chancengleichheitsprogramme der einzelnen Bundesländer umzusetzen und die Kinderbetreuung an ihrer jeweiligen Universität
für Ärztinnen und Ärzte und für Medizinstudierende wesentlich zu verbessern, da

1. von 31 medizinischen Fakultäten 12 (39 %) keine Krippenplätze (für Kinder bis 3 Jahren), 10 (32 %) keine Kindergartenplätze (für Kinder von 3 bis 6 Jahren) und 21 (68 %) keine Hortplätze (für Kinder über 6 Jahren) anbieten. Angebote externer Träger, die aber räumlich der Fakultät angegliedert sind, sind hierbei bereits mit einbezogen.1
2. häufig (in 50 % der Fälle) die Benutzung dieser Einrichtungen für Kinder von Studierenden nicht vorgesehen ist; teilweise (in 13 % der Fälle) können auch Kinder von Teilzeitkräften diese Einrichtungen nicht nutzen; gelegentlich (in 4 % der Fälle) ist die Nutzung der Einrichtungen von Kindern wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen und medizinisch-technischem Verwaltungspersonal nicht möglich.
3. die unter 1. und 2. genannten Zahlen nicht darüber hinweg täuschen dürfen, dass nur bei 2 der Einrichtungen genug Plätze den eingehenden Anmeldungen gegenüber stehen. D. h., dass auch bei einer an der Fakultät vorhandenen Betreuungseinrichtung viele Mitarbeiter/innen diese nicht - oder nur nach längerer Wartezeit - nutzen können.
4. 30 % der Kinderbetreuungseinrichtungen nicht vor 7:00 Uhr öffnen und 30 % bereits vor oder um 17:00 Uhr schließen. Eine regelmäßige Wochenendbetreuung bieten nur 17 % der Einrichtungen an - die Hälfte davon allerdings nur jedes 2. Wochenende.
5. eine stundenweise Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Studierenden nur bei 8 von 31 Fakultäten (26 %) besteht, für Kinder von Beschäftigten nur bei 6 von 31 Fakultäten (19 %).
6. Möglichkeiten der Kinderbetreuung bei Veranstaltungen bzw. in besonderen Situationen, wie z. B. Dienst oder Spätvorlesung, nur 2 bzw. 3 der 31 Fakultäten (6 bzw. 10 %) anbieten.

1) Sonstige Vereinbarungen mit externen Trägern haben noch 3 weitere Fakultäten getroffen.
2) Allerdings z. T. auch über das Studentenwerk der gesamten Universität

(Diese Angaben beruhen auf einer Umfrage zur "Situation der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kinder von Ärztinnen und Ärzten und Studierenden" der Kommission Klinika der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten von Oktober 2001 bis April 2002 unter Federführung der Sprecherin Prof. Dr. Gaby Kaczmarczyk, Berlin.)

Begründung:

Diese Situation stellt eine strukturelle Benachteiligung der Ärzte und Ärztinnen und Studierenden dar, die die Familienverantwortung zufriedenstellend mit der Berufstätigkeit bzw. mit dem Studium kombinieren wollen. Zu häufig führt der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen dazu, dass zumeist Ärztinnen von einer Berufstätigkeit absehen oder überwiegend Studentinnen ihr Studium abbrechen.

© 2002, Bundesärztekammer.