BESCHLUSSANTRAG III - 19
Auf Antrag von Frau Dr. Müller-Dannecker (Drucksache III-19)
beschließt der 105. Deutsche Ärztetag:
Der 105. Deutsche Ärztetag hält es zur Förderung
von ehrenamtlicher Tätigkeit von Ärztinnen für
sinnvoll, dass in den Aufwandsentschädigungs-Bestimmungen
der Landesärztekammern geregelt wird, dass auch nachgewiesene
Kinderbetreuungskosten, entschädigungsfähig sind.
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