BESCHLUSSANTRAG III - 25
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG III - 25a
Der Antrag von Frau Dr. Danda, Frau Dr. Robin-Winn,
Frau Dr. Goesmann (Drucksache III-25) sowie der Änderungsantrag
von Frau Dr. Berendes (Drucksache III-25a) werden zur weiteren Beratung
an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
§ Drucksache III-25:
§ 26, 4. Spiegelstrich der Musternotdienstordnung wird wie
folgt geändert:
" - für Ärztinnen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe
ihrer Schwangerschaft und bis zu 3 Jahre nach Entbindung."
Begründung:
Hiermit könnten Ärztinnen auf Antrag bis zu 3 Jahren
nach Geburt eines Kindes vom Notdienst (KV und privat) freigestellt
werden. Damit soll die Ärztin unterstützt werden, ihre
Praxis weiterführen zu können ohne die Belastung, zu
den Notdienstzeiten die Kinderbetreuung organisieren zu müssen.
§ Drucksache III-25a:
Für Ärztinnen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ihrer
Schwangerschaft und bis zu 2 Jahre nach der Entbindung auf Antrag.
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