Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

BESCHLUSSANTRAG III - 25
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG III - 25a

Der Antrag von Frau Dr. Danda, Frau Dr. Robin-Winn, Frau Dr. Goesmann (Drucksache III-25) sowie der Änderungsantrag von Frau Dr. Berendes (Drucksache III-25a) werden zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

§ Drucksache III-25:

§ 26, 4. Spiegelstrich der Musternotdienstordnung wird wie folgt geändert:

" - für Ärztinnen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft und bis zu 3 Jahre nach Entbindung."

Begründung:

Hiermit könnten Ärztinnen auf Antrag bis zu 3 Jahren nach Geburt eines Kindes vom Notdienst (KV und privat) freigestellt werden. Damit soll die Ärztin unterstützt werden, ihre Praxis weiterführen zu können ohne die Belastung, zu den Notdienstzeiten die Kinderbetreuung organisieren zu müssen.

§ Drucksache III-25a:

Für Ärztinnen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft und bis zu 2 Jahre nach der Entbindung auf Antrag.

© 2002, Bundesärztekammer.