BESCHLUSSANTRAG III - 26
Auf Antrag von Frau Dr. Bühren und Frau Dr. Auerswald
(Drucksache III-26) beschließt der 105. Deutsche Ärztetag:
Bei der Auswahl der Bewerber für eine Praxisnachfolge ist
nach § 103 Abs. 4 SGB V u. a. auch die "Dauer der ärztlichen
Tätigkeit" ein Kriterium. Dies kann zur Folge haben,
dass z. B. bei Ärztinnen und Ärzten, die sich mehrere
Jahre lang vorrangig der Erziehung ihrer Kinder gewidmet und dabei
wichtige Einblicke in das alltägliche soziale Umfeld von
Familien gewonnen haben, diese Zeit nicht berücksichtigt
wird im Gegensatz zu denjenigen, die diese Verantwortung nicht
übernommen haben.
Auf Grund dessen fordert der 105. Deutsche Ärztetag die
politisch Verantwortlichen auf, die Zulassungs- und Bedarfsplanungsregelungen
im Hinblick auf das Auswahlkriterium für die Praxisnachfolge
"Dauer der ärztlichen Tätigkeit" nach §
103 Abs. 4 zu modifizieren. Bei der Bewerberauswahl sollten mindestens
zwei Jahre Tätigkeitsausfall durch Kindererziehungszeit auf
die Dauer der ärztlichen Tätigkeit angerechnet werden.
Ziel einer derartigen Regelung ist es, Ärztinnen und Ärzten
mit Familienverantwortung eine Chance zu geben, auch im ambulanten
Sektor tätig werden zu können.
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