ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III - 27
Auf Antrag von Frau Dr. Koßmann, Frau Dr. Müller-Dannecker,
Herrn Henke und Prof. Dr. Kunze (Drucksache III-27) fasst der 105.
Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, dafür
zu sorgen, dass Beiträge durch den Bund auch für kindererziehende
Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke übernommen werden,
wie dies für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
derzeit schon gilt.
Begründung:
Bei der Rentenreform-Gesetzgebung hat der Gesetzgeber sich dafür
entschieden, nunmehr Beiträge aus allgemeinen Steuermitteln
der Öko-Steuer für Zeiten der Kindererziehung an die
gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen (§ 177 SGB VI).
Diese Entscheidung ist ordnungspolitisch richtig. Mit ihr wird
anerkannt, dass Kindererziehung eine allgemeingesellschaftliche
Aufgabe, die in staatlicher Gesamtverantwortung steht, ist. Die
Kommission "Demographischer Wandel" des Deutschen Bundestages
hat in ihrem jüngst veröffentlichten Bericht gefordert,
zu prüfen, wie Beiträge für Kindererziehende an
alle öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme - und
nicht nur an die gesetzliche Rentenversicherung - gezahlt werden
können, weil dem Staat jedes Kind gleichviel wert sein müsse.
Aus diesem Grund muss der Bund auch Beiträge für kindererziehende
Ärztinnen und Ärzte an die Ärztlichen Versorgungswerke
übernehmen.
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