Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III - 27

Auf Antrag von Frau Dr. Koßmann, Frau Dr. Müller-Dannecker, Herrn Henke und Prof. Dr. Kunze (Drucksache III-27) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass Beiträge durch den Bund auch für kindererziehende Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke übernommen werden, wie dies für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit schon gilt.

Begründung:

Bei der Rentenreform-Gesetzgebung hat der Gesetzgeber sich dafür entschieden, nunmehr Beiträge aus allgemeinen Steuermitteln der Öko-Steuer für Zeiten der Kindererziehung an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen (§ 177 SGB VI). Diese Entscheidung ist ordnungspolitisch richtig. Mit ihr wird anerkannt, dass Kindererziehung eine allgemeingesellschaftliche Aufgabe, die in staatlicher Gesamtverantwortung steht, ist. Die Kommission "Demographischer Wandel" des Deutschen Bundestages hat in ihrem jüngst veröffentlichten Bericht gefordert, zu prüfen, wie Beiträge für Kindererziehende an alle öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme - und nicht nur an die gesetzliche Rentenversicherung - gezahlt werden können, weil dem Staat jedes Kind gleichviel wert sein müsse. Aus diesem Grund muss der Bund auch Beiträge für kindererziehende Ärztinnen und Ärzte an die Ärztlichen Versorgungswerke übernehmen.

© 2002, Bundesärztekammer.