Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Zukunft der hausärztlichen Versorgung

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG IV - 1a

Der Änderungsantrag von Dr. Junker (Drucksache IV-1a) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Im Vorschlag der Bundesärztekammer wird im Modell auf Seite 2 im Teil "Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt" eingefügt:
Hiervon muss ½ Jahr in einer niedergelassenen Praxis seiner speziellen Fachrichtung abgeleistet werden.

Begründung:

Um das ganze Spektrum des speziellen Teils zu erlernen, muss auch eine Zeit im niedergelassenen Bereich abgeleistet werden.

© 2002, Bundesärztekammer.