ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG IV - 1a
Der Änderungsantrag von Dr. Junker (Drucksache IV-1a) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Im Vorschlag der Bundesärztekammer wird im Modell auf Seite
2 im Teil "Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt"
eingefügt:
Hiervon muss ½ Jahr in einer niedergelassenen Praxis seiner
speziellen Fachrichtung abgeleistet werden.
Begründung:
Um das ganze Spektrum des speziellen Teils zu erlernen, muss
auch eine Zeit im niedergelassenen Bereich abgeleistet werden.
|