Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Zukunft der hausärztlichen Versorgung

BESCHLUSSANTRAG IV - 2

Auf Antrag von Dr. Mitrenga, Dr. Montgomery, Herrn Henke und Dr. Wolter (Drucksache IV-2) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Lange (Drucksache IV-2a) beschließt der 105. Deutsche Ärztetag:

Der 105. Deutsche Ärztetag befürwortet das von der Bundesärztekammer erarbeitete Modell zur hausärztlichen Versorgung der Zukunft.

Nach diesem Modell wird das derzeit 3-stufige in ein 2-stufiges überführt mit einem
3-jährigen Abschnitt gemeinsamer Weiterbildung.

Die bislang nicht einheitliche Hausarztqualifikation erweist sich als Hindernis, hausärztliche Versorgung sicherzustellen.

Ab 2006 werden nach den Regelungen des § 103, Absatz 4 SGB V nur noch 5-jährig weitergebildete Allgemeinmediziner die hausärztliche Versorgung sicherstellen können. Bereits heute ist belegbar, dass eine ausreichende Zahl Ärztinnen und Ärzten mit diesem Qualifikationsprofil nicht zur Verfügung stehen wird, zumal das Förderprogramm Allgemeinmedizin nur einen Teil seiner Ziele erreichen konnte.

Ein Modell zukünftiger hausärztlicher Versorgung muss Strukturen schaffen, die geeignet sind, eine hochqualifizierte Patientenversorgung zu gewährleisten, den Nachwuchsmangel in der hausärztlichen Versorgung zu beheben und jungen Ärztinnen und Ärzten eine berufliche Perspektive zu geben. Darüber hinaus muss es sich insbesondere an folgenden Kriterien messen lassen:

- Hohe Durchlässigkeit (Quereinstieg und Rückoption) einschließlich der Anrechenbarkeit von Weiterbildung in möglichst vielen anderen Gebieten;
- Größtmögliche Flexibilität bei der Entscheidung für die jeweilige Facharztqualifikation (Zeitachse);
- Sicherstellung von Krankenversorgung und Weiterbildung in den internistischen Abteilungen der Krankenhäuser;
- Erfüllung der Forderung nach stärkerer internistischer Prägung hausärztlicher Versorgung;
- Ausreichende Qualifikationsmöglichkeiten durch zur Weiterbildung geeignete Stellen im stationären und ambulanten Bereich mit angemessener Vergütung;
- Vermeidung von Inländerdiskriminierung;
- Rückführung oder Entfall der Pflichtkurse und Integration der Inhalte in die Regelweiterbildung.

© 2002, Bundesärztekammer.