Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Zukunft der hausärztlichen Versorgung

BESCHLUSSANTRAG IV - 15

Der Antrag von Dr. Kaplan und Dr. Dietz (Drucksache IV-15) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der theoretische Kurs in der hausärztlichen Weiterbildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil, da auf diese Weise notwendige Inhalte vermittelt werden, die während der Weiterbildung in der Praxis oder Klinik nicht systematisch vermittelt werden können (Aspekte der geriatrischen Versorgung, Sozialmedizin, hausärztliche Arbeitsmethodik).
Dies um so mehr, da nur in der Kursweiterbildung in strukturierter und damit zeitsparender Weise die theoretischen Blöcke abgeleistet werden können, die gemäß KV-Richtlinien (z. B. psychosomatische Grundversorgung) ohnehin Voraussetzung für wichtige Bereiche der hausärztlichen Tätigkeit sind.

Dies sollte bereits vor Einstieg in den Beruf komprimiert und praxisbezogen sowie möglichst kostengünstig vermittelt werden.

© 2002, Bundesärztekammer.