Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 1
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 1a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-1) unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Drexler-Gormann (Drucksache VI-1a) von fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern eskalieren seit einem halben Jahr in nie da gewesener Weise. Israelis und Palästinenser haben einen Anspruch auf Lebensraum. Die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung stellt ein legitimes Recht eines jeden Volkes dar.
Weder terroristische Selbstmordanschläge noch die militärische Eskalation der anderen Seite können dauerhaften Frieden für die Region bringen.
Angesichts gravierender Verletzungen ethischer Grundnormen und der Grundprinzipien der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung dürfen wir als Ärzte nicht schweigen.
Aus ärztlicher Sicht können wir nicht hinnehmen, dass
- Ärzte und Sanitäter an der Bergung und Versorgung verwundeter Kombattanten und Nichtkombattanten gehindert werden,
- Ärzte und Sanitäter beschossen und getötet werden,
- Krankenwagen im Einsatz an der Durchfahrt auch durch nicht umkämpfte Grenzgebiete und -sperren gehindert werden,
- Krankenwagen zum Transport von Kriegsmaterial terroristisch missbraucht werden,
- große Teile der Bevölkerung verwundet und traumatisiert werden,
- die Gesundheitsversorgung weiter Teile der Bevölkerung unterbrochen wird.
Wir fordern einen sofortigen Stopp aller Kampfhandlungen.
Die Grundlage für eine funktionierende medizinische Versorgung der Menschen in Israel und Palästina ist die Zusammenarbeit der für die Versorgung verantwortlichen Professionellen. Wir regen daher an, nach Einstellung aller Kampfhandlungen, in überparteilichen, regionalen Gesundheitskonferenzen den Gedanken des Zusammenlebens der Völker auch durch den Aufbau einer gemeinsamen Gesundheitsversorgung zu fördern.

© 2002, Bundesärztekammer.