Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 4

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-4) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag in Rostock fordert eine baldige Reform des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Die vom Bundesministerium der Justiz vorbereitete Regelung eines Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes muss dem zu Grunde gelegten Vergütungsprinzip entsprechend endlich einen Ausgleich für die Preis- und Kostenentwicklung in den vergangenen neun Jahren seit der letzten Novelle schaffen; dies erfordert eine angemessene Anhebung der Sachverständigenvergütung in Form von Stundensätzen, Sonderleistungen und besonderen Aufwendungen, wie z. B. Schreibgebühren und Fahrtkosten. Dem Anspruch auf eine leistungsgerechte Vergütung des medizinischen Sachverständigen auf Grund seiner hochspezialisierten Professionalität ist Rechnung zu tragen. Insofern sind die geplanten Festbeträge pro Stunde in den vorgesehenen drei Vergütungsgruppen nur dann zu akzeptieren, wenn sie die reine Gutachtenleistung abgelten und nicht andere Aufwendungen, wie z. B. Schreibgebühren umfassen. Die Reform muss endlich auch die Gebühren für Befundberichte sowie Kurz- und Formbogengutachten dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand entsprechend vergüten.

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert zwölf Jahre nach der Wiedervereinigung die Abschaffung des Ostabschlages für diese gesetzliche Regelung. Die für Ostberlin vorgenommene Angleichung der Entschädigungen und Vergütungen des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZuSEG) ist wegweisend für die Regelung im gesamten Beitrittsgebiet.

© 2002, Bundesärztekammer.