ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 5
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VI-5) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der 105. Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock fordert die Bundesregierung,
insbesondere die federführende Bundesministerin für
Gesundheit, auf, nunmehr 12 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands,
endlich die Vergütungsunterschiede zwischen Ost und West
zu beseitigen. Der mit dem Kostenermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz
Berlin vom 1. Februar 2002 initiierte Schritt, Justizgebühren
und Entschädigungen - einschließlich der Rechtsanwaltsgebühren
- zumindest für das Land Berlin anzugleichen, muss Anlass
sein, auch die ärztlichen Vergütungsunterschiede in
Berlin und in den neuen Bundesländern zu beseitigen. Der
10 %-ige Ostabschlag diskriminiert die Leistungen der ostdeutschen
Ärzte; sie sind nicht geringer zu bewerten als Leistungen
anderer Freier Berufe, wie Steuerberater, Architekten, Ingenieure
u. a., die schon lange vergütungsrechtlich gleichgestellt
sind. Insofern stellt der Vergütungsabschlag Ost im Bezug
auf die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte eine
eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar, die auch
nicht mit der ohnehin verfassungsrechtlich fragwürdigen Messlatte
der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung begründbar
ist. Bezugsgrößen der Sozialversicherung können
kein Maßstab für privatärztliche Vergütungen
sein; diese Vermengung von Sozialversicherungsrecht und privatärztlichem
Gebührenrecht dient ausschließlich zur Entlastung der
Beihilfe. Durch Akzeptanz des Standardtarifs in § 5 b GOÄ
hat die Ärzteschaft ihren Beitrag zur Entlastung der Beihilfe
auch in den neuen Bundesländern in ausreichendem Umfang geleistet.
Ostdeutschen Ärzten ist es nicht weiter zumutbar, darüber
hinaus noch weitere Vergütungsabschläge hinnehmen zu
müssen.
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert mit Nachdruck die Einlösung
der Zusage der vorherigen Bundesregierung, bis zur Jahrtausendwende
eine Angleichung der Vergütungen durchzusetzen.
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